Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... schon aus allgemeinen Gründen die Rei vindicatio wider ihn gestattet , oder was dasselbe ist , sein Eigenthumsrecht ipso iure erloschen sein . ― - Uebrigens find wir nicht einmal gezwungen bei diesen allgemeinen Gründen stehen zu ...
... schon aus allgemeinen Gründen die Rei vindicatio wider ihn gestattet , oder was dasselbe ist , sein Eigenthumsrecht ipso iure erloschen sein . ― - Uebrigens find wir nicht einmal gezwungen bei diesen allgemeinen Gründen stehen zu ...
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... schon ipso iure eintritt , oder erst mittelst einer Actio L. 3. C. de don . q . s . m . ( 8.55 . ) resp . Exceptio zu bewerkstelligen ist , hängt von der Fassung der Uebertragungs - Worte ab * ) . Nur soviel läßt sich im Allgemeinen ...
... schon ipso iure eintritt , oder erst mittelst einer Actio L. 3. C. de don . q . s . m . ( 8.55 . ) resp . Exceptio zu bewerkstelligen ist , hängt von der Fassung der Uebertragungs - Worte ab * ) . Nur soviel läßt sich im Allgemeinen ...
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... schon von den XII Tafeln her den Römern verboten , ihre Todten in der Stadt zu_be- erdigen , Paul . I. 21. 3. L. 3. § . 5. D. de sep . viol . ( 47. 12. ) L. 12. C. de rel . ( 3. 44. ) , natürlich also auch dem Eigenthümer auf seinem in ...
... schon von den XII Tafeln her den Römern verboten , ihre Todten in der Stadt zu_be- erdigen , Paul . I. 21. 3. L. 3. § . 5. D. de sep . viol . ( 47. 12. ) L. 12. C. de rel . ( 3. 44. ) , natürlich also auch dem Eigenthümer auf seinem in ...
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... schon zur Zeit der nach Sueton ( Oct. c . 89 ) zwar wahrscheinlich , aber nicht näher zu con = statiren . Augustus sezte die Höhe der Gebäude auf siebenzig Fuß fest . Strabo Geogr . V. 21. ( Ed . Xylandr . p . 258. ) Auch Nero erließ ...
... schon zur Zeit der nach Sueton ( Oct. c . 89 ) zwar wahrscheinlich , aber nicht näher zu con = statiren . Augustus sezte die Höhe der Gebäude auf siebenzig Fuß fest . Strabo Geogr . V. 21. ( Ed . Xylandr . p . 258. ) Auch Nero erließ ...
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... Schon den XII Tafeln zufolge ( Festus s . vv . Tignum und Sarpuntur : Tignum iunctum aedibus vineave sei concapit , ne solvito ; Neque vinea sarpta quandoque , donec dempta erant , tigna vindicito ; ex restit . Huschk . ) soll der ...
... Schon den XII Tafeln zufolge ( Festus s . vv . Tignum und Sarpuntur : Tignum iunctum aedibus vineave sei concapit , ne solvito ; Neque vinea sarpta quandoque , donec dempta erant , tigna vindicito ; ex restit . Huschk . ) soll der ...
Common terms and phrases
Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln