Ordentlichem Profeffor der Rechte und Beifißer des Spruchcollegiums an der Erster Theil. Römische Lehre des Eigenthums nebst Einleitung: Zweite Auflage. Bonn, Verlag von H. B. König. Ordentlichem Professor der Rechte und Beistßer des Spruchcollegiums an der di DIRITTO RUM de - dei STORIA di DIRITTI Zweite Auflage. Vorrede. Die erste, nur für meine Zuhörer bestimmt gewesene Auflage meiner dinglichen Rechte ist im Sommer 1841 auf beiläufig zwei und zwanzig Bogen (einhundert sieben und siebenzig Seiten) in Quart mit breitem Rande erschienen, und durch das Bedürfniß hervorgerufen worden, mich bei meinen in die Sommersemester fallenden Vorträgen der Pandecten (mit Ausschluß des Erbrechtes) durch den Druck eines wichtigen und umfangsreichen Theiles derselben unterstützt zu wissen, um selbst in kürzeren Halbjahren, ohne der Gründlichkeit zu nahe zu treten, die große Masse des Stoffes genügend zu bewältigen. Und dieser Zweck wurde denn dadurch erreicht, daß entweder in einer öffentlichen Vorlesung oder in besonders dazu angesetzten Stunden inmitten des Semesters die gedruckte Lehre mündlich erläutert und die darin vorkommenden Controversen unter Erklärung der sie betreffenden Stellen schriftlich behandelt wurden. Die gegenwärtige, bereits seit 1848 nöthig gewordene zweite Auflage, welche bis jezt die Lehre des Eigenthums nebst Einleitung: Von den dinglichen Rechten überhaupt begreift, |