Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... indem er bestimmte feiner Handlungen fremder Willkühr unterwirft . Nur wo ein sachliches oder sach- ähnliches Verhältniß obwaltet , kann von Vermögensrechten die Rede sein . Findet das erstere Statt , d . h . unterliegt rechtlich eine ...
... indem er bestimmte feiner Handlungen fremder Willkühr unterwirft . Nur wo ein sachliches oder sach- ähnliches Verhältniß obwaltet , kann von Vermögensrechten die Rede sein . Findet das erstere Statt , d . h . unterliegt rechtlich eine ...
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... indem diese beiden Momente nur bei einzelnen Erwerbarten zutreffen , wie bei der Traditio , Usucapio , nicht aber bei allen , man denke z . B. an die Occupatio . Mit Recht hat man daher in neuerer Zeit , ins , besondere auf Veranlassung ...
... indem diese beiden Momente nur bei einzelnen Erwerbarten zutreffen , wie bei der Traditio , Usucapio , nicht aber bei allen , man denke z . B. an die Occupatio . Mit Recht hat man daher in neuerer Zeit , ins , besondere auf Veranlassung ...
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... indem ja sein Ei- genthum durch den Eintritt des bedungenen Ereignisses vertragsmäßig aufgehört hat zu bestehen und demnach das Prinzip Anwendung leidet : Nemo plus in alium cet . Der Empfänger , welcher nach Eintritt der ...
... indem ja sein Ei- genthum durch den Eintritt des bedungenen Ereignisses vertragsmäßig aufgehört hat zu bestehen und demnach das Prinzip Anwendung leidet : Nemo plus in alium cet . Der Empfänger , welcher nach Eintritt der ...
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... indem er verordnete , der vom Fiscus eine Sache Erwerbende solle gegen jegliche wider ihn als Besizer gerichtete Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige ...
... indem er verordnete , der vom Fiscus eine Sache Erwerbende solle gegen jegliche wider ihn als Besizer gerichtete Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige ...
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... indem sich in lehterem die Ausübung des ersteren darstellt . Vorstehendem Begriffe des Eigenthums zufolge giebt es der darin liegenden Befugnisse ihrem Hauptcharakter nach folgende zwei : - 1. die positive , über die Sache nach Willkühr ...
... indem sich in lehterem die Ausübung des ersteren darstellt . Vorstehendem Begriffe des Eigenthums zufolge giebt es der darin liegenden Befugnisse ihrem Hauptcharakter nach folgende zwei : - 1. die positive , über die Sache nach Willkühr ...
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Common terms and phrases
Actio in rem Actio negatoria aliena Ansicht Befiß Befißer Beklagten Besiß Besiz bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglichen Rechte doli Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erst Erwerb etiam ex iure Quiritium Exceptio Exceptio doli factum Fall Formula Fortseßung fremden Früchte Fructus fundum Gaius Gefeße geltend genthum Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen Interdictum ipso iure iſt Juristen Justinian Kläger läßt leßteren lezteren litis Litiscontestation mala fide malae fidei possessor mancipi muß neque Paulus poss possessio possidere potest praescr Prätor Publiciana in rem Puchta quae quam quia quidem quis quod rei vind Rei vindicatio rem actio Res furtiva römischen Rechte ſein Servitut sive ſondern sponsionem sunt Theile thümer Titulus Ulpian unsere usuc Usucapio usurp Uti possidetis Vangerow verb Vergl Verjährung Vorausseßung