Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Puchta in f . Pandecten § . 145. zu den geseßlichen Beschränkungen des Eigenthums die Verpflich = tung zur Cautio damni infecti rechnen , die in faciendo bestehend von obli- gatorischer Natur , d . h . eine Beschränkung des Eigenthümers ...
... Puchta in f . Pandecten § . 145. zu den geseßlichen Beschränkungen des Eigenthums die Verpflich = tung zur Cautio damni infecti rechnen , die in faciendo bestehend von obli- gatorischer Natur , d . h . eine Beschränkung des Eigenthümers ...
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... Puchta ( Ueber die actio de t . i . in der Zeitschr . für Civilr . u . Proz . X : 10. ) in Abrede zu stellen , daß die XII Tafeln der Actio de t . i . ein engeres Gebiet anweisen , als sie im späteren Rechte erhalten hat , oder endlich ...
... Puchta ( Ueber die actio de t . i . in der Zeitschr . für Civilr . u . Proz . X : 10. ) in Abrede zu stellen , daß die XII Tafeln der Actio de t . i . ein engeres Gebiet anweisen , als sie im späteren Rechte erhalten hat , oder endlich ...
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... Puchta , in s . Cursus der Institionen II . § . 235 ff . Geschichte des Eigenthums . 1. Von der ursprünglich einzigen Art römischen Eigenthum's . Da sich das Eigenthum auf Bemächtigung und Unterwerfung der leb- und vernunftlosen Natur ...
... Puchta , in s . Cursus der Institionen II . § . 235 ff . Geschichte des Eigenthums . 1. Von der ursprünglich einzigen Art römischen Eigenthum's . Da sich das Eigenthum auf Bemächtigung und Unterwerfung der leb- und vernunftlosen Natur ...
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... , folgt aber schon daraus , weil sie gegenfalls mehr Rechte gehabt hätten , wie die Römer selbst und die Peregrinen cum commercio . Vergl . auch Puchta a . a . D. S. 591 . - 204. ] und daher konnte er sich denn auch 3 33.
... , folgt aber schon daraus , weil sie gegenfalls mehr Rechte gehabt hätten , wie die Römer selbst und die Peregrinen cum commercio . Vergl . auch Puchta a . a . D. S. 591 . - 204. ] und daher konnte er sich denn auch 3 33.
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... Puchta Pandekten § . 149. thut , ist deshalb nicht zu rechtfertigen , weil der , mit dessen Gelde die Sache angeschafft wurde , nicht wirklicher Eigen- thümer , sondern zu seinen Gunsten , wenn er will , nur als solcher be = handelt ...
... Puchta Pandekten § . 149. thut , ist deshalb nicht zu rechtfertigen , weil der , mit dessen Gelde die Sache angeschafft wurde , nicht wirklicher Eigen- thümer , sondern zu seinen Gunsten , wenn er will , nur als solcher be = handelt ...
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Common terms and phrases
Actio in rem Actio negatoria aliena Ansicht Befiß Befißer Beklagten Besiß Besiz bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglichen Rechte doli Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erst Erwerb etiam ex iure Quiritium Exceptio Exceptio doli factum Fall Formula Fortseßung fremden Früchte Fructus fundum Gaius Gefeße geltend genthum Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen Interdictum ipso iure iſt Juristen Justinian Kläger läßt leßteren lezteren litis Litiscontestation mala fide malae fidei possessor mancipi muß neque Paulus poss possessio possidere potest praescr Prätor Publiciana in rem Puchta quae quam quia quidem quis quod rei vind Rei vindicatio rem actio Res furtiva römischen Rechte ſein Servitut sive ſondern sponsionem sunt Theile thümer Titulus Ulpian unsere usuc Usucapio usurp Uti possidetis Vangerow verb Vergl Verjährung Vorausseßung