Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Früchte haben , kann nicht als die gegnerische Ansicht stützend betrachtet werden , weil hierdurch noch keineswegs ausgeschlossen ist , daß dem Verkäufer nicht auch gleichzeitig die Rei vindicatio auf Herausgabe der verkauften Sache zu ...
... Früchte haben , kann nicht als die gegnerische Ansicht stützend betrachtet werden , weil hierdurch noch keineswegs ausgeschlossen ist , daß dem Verkäufer nicht auch gleichzeitig die Rei vindicatio auf Herausgabe der verkauften Sache zu ...
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... Früchte auslese , ( Plin . H. N. XVI . 5. Cautum est ... lege XII tabularum , ut glandem in alienum fundum procidentem liceret colligere ; ) wiðri zenfalls er durch das Interdictum de glande legenda hierzu gezwungen werden kann . L. un ...
... Früchte auslese , ( Plin . H. N. XVI . 5. Cautum est ... lege XII tabularum , ut glandem in alienum fundum procidentem liceret colligere ; ) wiðri zenfalls er durch das Interdictum de glande legenda hierzu gezwungen werden kann . L. un ...
Page 48
... Früchte einer fremden Sache . Während die civilen Erwerbarten nur auf Cives , Latini und ver- bündete Peregrinen Anwendung litten , konnten die naturalen auch bei Peregrinen , die fein Commercium hatten , vorkommen . Ulp . XIX . 4 . 6 ...
... Früchte einer fremden Sache . Während die civilen Erwerbarten nur auf Cives , Latini und ver- bündete Peregrinen Anwendung litten , konnten die naturalen auch bei Peregrinen , die fein Commercium hatten , vorkommen . Ulp . XIX . 4 . 6 ...
Page 57
... Früchte erwirbt , s . S. 63 ff . , mit der Consumtion die Ersaßpflicht erlösche . Mit demselben Rechte kann man nun auch umgekehrt die Worte : magisque nummos accipientis non fieri , so ver- stehen , daß , wenn animo donandi Geld ...
... Früchte erwirbt , s . S. 63 ff . , mit der Consumtion die Ersaßpflicht erlösche . Mit demselben Rechte kann man nun auch umgekehrt die Worte : magisque nummos accipientis non fieri , so ver- stehen , daß , wenn animo donandi Geld ...
Page 61
... Früchte , solange sie mit der Hauptsache verbunden sind , tegrirende Theile derselben ausmachen , ins L. 61. § . 8. D. de furtis ( 47. 2. ) Africanus : etenim fructus , quamdiu solo cohaereant , fundi esse . L. 44. D. de rei vind . ( 6 ...
... Früchte , solange sie mit der Hauptsache verbunden sind , tegrirende Theile derselben ausmachen , ins L. 61. § . 8. D. de furtis ( 47. 2. ) Africanus : etenim fructus , quamdiu solo cohaereant , fundi esse . L. 44. D. de rei vind . ( 6 ...
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Common terms and phrases
Actio in rem Actio negatoria aliena Ansicht Befiß Befißer Beklagten Besiß Besiz bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglichen Rechte doli Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erst Erwerb etiam ex iure Quiritium Exceptio Exceptio doli factum Fall Formula Fortseßung fremden Früchte Fructus fundum Gaius Gefeße geltend genthum Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen Interdictum ipso iure iſt Juristen Justinian Kläger läßt leßteren lezteren litis Litiscontestation mala fide malae fidei possessor mancipi muß neque Paulus poss possessio possidere potest praescr Prätor Publiciana in rem Puchta quae quam quia quidem quis quod rei vind Rei vindicatio rem actio Res furtiva römischen Rechte ſein Servitut sive ſondern sponsionem sunt Theile thümer Titulus Ulpian unsere usuc Usucapio usurp Uti possidetis Vangerow verb Vergl Verjährung Vorausseßung