Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Eigenthum des Constituenten dinglicher Rechte nicht durch freiwillige Uebertragung auf Andere oder durch Verzicht , sondern wider feinen Willen auf , so muß man unterscheiden : aa . Das Eigenthum des Constituenten ist im Momente der ...
... Eigenthum des Constituenten dinglicher Rechte nicht durch freiwillige Uebertragung auf Andere oder durch Verzicht , sondern wider feinen Willen auf , so muß man unterscheiden : aa . Das Eigenthum des Constituenten ist im Momente der ...
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... Eigenthum . - A. Von beigefügten Resolutivbedingungen . Unbezweifelt ist es , daß der Eintritt der Refolutivbedingung , welche der Uebertragung des Eigenthums beigefügt worden , diesem ein Ziel seines Bestehens seßt . Das gegen herrscht ...
... Eigenthum . - A. Von beigefügten Resolutivbedingungen . Unbezweifelt ist es , daß der Eintritt der Refolutivbedingung , welche der Uebertragung des Eigenthums beigefügt worden , diesem ein Ziel seines Bestehens seßt . Das gegen herrscht ...
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... Eigenthum ipso iure wieder zurückfällt . Denn hier steht , wie oben § . 5. näher aus- geführt , dem ersten Veräußerer sogar gegen Dritte ein Rei vindicatio zu , weil beide Veräußerungen aufgehört haben zu Recht zu bestehen . - Ward ...
... Eigenthum ipso iure wieder zurückfällt . Denn hier steht , wie oben § . 5. näher aus- geführt , dem ersten Veräußerer sogar gegen Dritte ein Rei vindicatio zu , weil beide Veräußerungen aufgehört haben zu Recht zu bestehen . - Ward ...
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... Eigenthum auf Bemächtigung und Unterwerfung der leb- und vernunftlosen Natur von Seiten der vernünftigen Menschheit stüßt , so leuchtet schon daraus von selbst ein , daß der Begriff und die Existenz desselben keinem einzelnen Staate ...
... Eigenthum auf Bemächtigung und Unterwerfung der leb- und vernunftlosen Natur von Seiten der vernünftigen Menschheit stüßt , so leuchtet schon daraus von selbst ein , daß der Begriff und die Existenz desselben keinem einzelnen Staate ...
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... Eigenthum der Pere- grinen keinen Bestandtheil desselben gebildet hat . Geht dies schon daraus hervor , daß uns Gaius das In bonis nur als eine Unterart des doppelten Eigenthums der Römer schildert * ) , so folgt dasselbe Resultat auch ...
... Eigenthum der Pere- grinen keinen Bestandtheil desselben gebildet hat . Geht dies schon daraus hervor , daß uns Gaius das In bonis nur als eine Unterart des doppelten Eigenthums der Römer schildert * ) , so folgt dasselbe Resultat auch ...
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Common terms and phrases
Actio in rem Actio negatoria aliena Ansicht Befiß Befißer Beklagten Besiß Besiz bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglichen Rechte doli Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erst Erwerb etiam ex iure Quiritium Exceptio Exceptio doli factum Fall Formula Fortseßung fremden Früchte Fructus fundum Gaius Gefeße geltend genthum Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen Interdictum ipso iure iſt Juristen Justinian Kläger läßt leßteren lezteren litis Litiscontestation mala fide malae fidei possessor mancipi muß neque Paulus poss possessio possidere potest praescr Prätor Publiciana in rem Puchta quae quam quia quidem quis quod rei vind Rei vindicatio rem actio Res furtiva römischen Rechte ſein Servitut sive ſondern sponsionem sunt Theile thümer Titulus Ulpian unsere usuc Usucapio usurp Uti possidetis Vangerow verb Vergl Verjährung Vorausseßung