Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Beweis der ordentlichen Ersizung · 226 229 235 · 236 § . 62 . 241 S. 63 . § . 64 . 5. Wirkung der ordentlichen Erfizung II . Von der außerordentlichen Eigenthums - Ersißung , Praescriptio triginta vel quadraginta annorum . · 243 245 ...
... Beweis der ordentlichen Ersizung · 226 229 235 · 236 § . 62 . 241 S. 63 . § . 64 . 5. Wirkung der ordentlichen Erfizung II . Von der außerordentlichen Eigenthums - Ersißung , Praescriptio triginta vel quadraginta annorum . · 243 245 ...
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... Beweis 386 389 389 392 392 S. 99. Anhang : Von der Publiciana in rem actio . I. Historische Einleitung 397 § . 100 . II . Dogmatische Darstellung . S. 101 . 1. Begriff und Natur der Publiciana in rem actio 2. Von dem Erfordernisse des ...
... Beweis 386 389 389 392 392 S. 99. Anhang : Von der Publiciana in rem actio . I. Historische Einleitung 397 § . 100 . II . Dogmatische Darstellung . S. 101 . 1. Begriff und Natur der Publiciana in rem actio 2. Von dem Erfordernisse des ...
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... Beweis gelungen , strict zu interpretiren sind . L. 20 § . 5. D. de serv . pr . urb . ( 8. 2. ) L. 29. D. de serv . pr . rust . ( 8. 3. ) Erlischt das Recht Dritter , fremdes Eigenthum zu beschränken , so lebt die natürliche Freiheit ...
... Beweis gelungen , strict zu interpretiren sind . L. 20 § . 5. D. de serv . pr . urb . ( 8. 2. ) L. 29. D. de serv . pr . rust . ( 8. 3. ) Erlischt das Recht Dritter , fremdes Eigenthum zu beschränken , so lebt die natürliche Freiheit ...
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... zu ertheilen , der sicherste Beweis hätte sein können und müssen , daß sie kein Eigenthum haben , indem ja sonst die Rei vindicatio directa begründet gewesen sein würde . Thibaut Versuche über einzelne Theile der Theorie des Rechts . 46.
... zu ertheilen , der sicherste Beweis hätte sein können und müssen , daß sie kein Eigenthum haben , indem ja sonst die Rei vindicatio directa begründet gewesen sein würde . Thibaut Versuche über einzelne Theile der Theorie des Rechts . 46.
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... Beweis würde durch die Anwesenheit zweier gewöhnlicher Zeugen vollkommen ebenso ge- sichert gewesen sein . Ueberdies entspricht es aber auch dem Geiste des ältesten römischen Civilrechts , zur Entstehung eines selbstständigen Do- minium ...
... Beweis würde durch die Anwesenheit zweier gewöhnlicher Zeugen vollkommen ebenso ge- sichert gewesen sein . Ueberdies entspricht es aber auch dem Geiste des ältesten römischen Civilrechts , zur Entstehung eines selbstständigen Do- minium ...
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Common terms and phrases
Actio in rem Actio negatoria aliena Ansicht Befiß Befißer Beklagten Besiß Besiz bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglichen Rechte doli Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erst Erwerb etiam ex iure Quiritium Exceptio Exceptio doli factum Fall Formula Fortseßung fremden Früchte Fructus fundum Gaius Gefeße geltend genthum Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen Interdictum ipso iure iſt Juristen Justinian Kläger läßt leßteren lezteren litis Litiscontestation mala fide malae fidei possessor mancipi muß neque Paulus poss possessio possidere potest praescr Prätor Publiciana in rem Puchta quae quam quia quidem quis quod rei vind Rei vindicatio rem actio Res furtiva römischen Rechte ſein Servitut sive ſondern sponsionem sunt Theile thümer Titulus Ulpian unsere usuc Usucapio usurp Uti possidetis Vangerow verb Vergl Verjährung Vorausseßung