Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Part 35Johann Jacob Palm, 1832 - Digesta |
From inside the book
Results 1-5 of 30
Page 3
... Unterschied desselben von einem schriftlichen Testamente . 1 ) Sine scriptura . Beweis desselben .. Wesentlich verschieden ist die Form eines münd lichen Testaments , welches , wie die L. 21. Cod . de testamentis sagt , per ...
... Unterschied desselben von einem schriftlichen Testamente . 1 ) Sine scriptura . Beweis desselben .. Wesentlich verschieden ist die Form eines münd lichen Testaments , welches , wie die L. 21. Cod . de testamentis sagt , per ...
Page 15
... Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Testamente . Denn man müßte ja gegen den klaren Buchstaben der Geseze blind seyn , wenn man läugnen wollte , daß zur wesentlichen Form des nuncupativen Testaments erfordert werde ...
... Unterschied zwischen einem schriftlichen und mündlichen Testamente . Denn man müßte ja gegen den klaren Buchstaben der Geseze blind seyn , wenn man läugnen wollte , daß zur wesentlichen Form des nuncupativen Testaments erfordert werde ...
Page 40
... Unterschied oder Rücksicht auf den Stand der Person , welche zum Erben eingesetzt wird , mithin auch dann zu beobachten sind , wenn der Landesherr selbst , øder deffelben Gemahlin zu Erben eingesezt werden . L.7 . C. Qui testam . facere ...
... Unterschied oder Rücksicht auf den Stand der Person , welche zum Erben eingesetzt wird , mithin auch dann zu beobachten sind , wenn der Landesherr selbst , øder deffelben Gemahlin zu Erben eingesezt werden . L.7 . C. Qui testam . facere ...
Page 42
... Unterschied von dem ersten , pupillare testamentum genennet wird . Beyde Testamente können aber in einem Acte und mit einerley Förmlichkeiten errichtet werden , wenn gleich das eine Testament schriftlich , das andere mündlich errichtet ...
... Unterschied von dem ersten , pupillare testamentum genennet wird . Beyde Testamente können aber in einem Acte und mit einerley Förmlichkeiten errichtet werden , wenn gleich das eine Testament schriftlich , das andere mündlich errichtet ...
Page 85
... Unterschied zwis schen den Pflichttheilsberechtigten und andern successo- res necessarii besteht also darin , daß jene 1 ) immer nur nahe Verwandte des Erblassers sind , welche Inte- staterben gewesen seyn würden . 2 ) Daß ihnen der ge ...
... Unterschied zwis schen den Pflichttheilsberechtigten und andern successo- res necessarii besteht also darin , daß jene 1 ) immer nur nahe Verwandte des Erblassers sind , welche Inte- staterben gewesen seyn würden . 2 ) Daß ihnen der ge ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
accrescendi Adoption Adoptiv Agnaten alſo angef Anspruch Ascendenten ausdrücklich ausgeschlossen berechtigt Bestimmung beyde blos bonorum possessio castrense peculium Commentars Constitution daher Descendenten dieſe Diss dürfen eingesetzten enterbt Erben Erbfolge Erblassers Erbrecht Erbschaft Erbtheil Erklärung erst Extraneus Falle France a. a. D. S. Geschwister Gesetz gewiß giebt Glücks Erläut Grund heißt heredes hereditatem hereditatis hinterlassen indessen inoff Inst Intestat Intestaterben Intestaterbfolge Intestaterbtheil iſt jure Juristen Justinian Kaiser Kinder Klage konnte läßt legat Legitima lich Marezoll Meinung muß müſſen Mutter Note Notherben Notherbenrecht Pand Pandect Papinian Personen Pflichttheil Pflichttheilsberechtigten poss prätorischen quae Querel querela inofficiosi testamenti Querulant quis quod ratio legis Recht römische Recht Schluß seyn ſich ſie Sohn soll ſondern Stelle Succession tabulas test testam Testament Testamentserben Testator Testirer Theil Tribonians Ulpian unserer Vater Verlassenschaft Vermächtnisse Vermögen willkührlich wohl XXXVIII Zeugen