Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Part 35Johann Jacob Palm, 1832 |
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... seinen lehten Willen vor den dazu erbetenen sieben Zeugen , welche auch hier , wie 1 ) Franc . DUARENUS Comm . in h . Tit . Pand , Cap . de nuncupa- tivo testamento . ( Oper . pag . 322. ) Hug . DONELLUS Commentar . de iure civ . Lib ...
... seinen lehten Willen vor den dazu erbetenen sieben Zeugen , welche auch hier , wie 1 ) Franc . DUARENUS Comm . in h . Tit . Pand , Cap . de nuncupa- tivo testamento . ( Oper . pag . 322. ) Hug . DONELLUS Commentar . de iure civ . Lib ...
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... seinen mündlich erklärten lezten Willen selbst zu Papier gebracht hat , und es gewiß ist , daß die Schrift , welche zum Beweise vorgebracht wird , wirklich eben dieselbe sey , die der Lestator vor den Zeugen für seine eigene Schrift ...
... seinen mündlich erklärten lezten Willen selbst zu Papier gebracht hat , und es gewiß ist , daß die Schrift , welche zum Beweise vorgebracht wird , wirklich eben dieselbe sey , die der Lestator vor den Zeugen für seine eigene Schrift ...
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... seinen lezten Willen mündlich erklärt habe , und auch keine andern Zeugen vorhanden sind , welche ihrer Aus- sage widersprechen . Ich habe die Gründe , wodurch man diese Meinung zu unterstützen sucht , genau geprüft , und , wie ich ...
... seinen lezten Willen mündlich erklärt habe , und auch keine andern Zeugen vorhanden sind , welche ihrer Aus- sage widersprechen . Ich habe die Gründe , wodurch man diese Meinung zu unterstützen sucht , genau geprüft , und , wie ich ...
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... seinen Willen den Zeugen vollständig bekannt ma chen , und so vortragen muß , daß er von Allen voll- kommen verstanden werde , dahingegen bey einem schrift : lichen Testamente der Inhalt desselben den Zeugen ver- borgen bleiben darf ...
... seinen Willen den Zeugen vollständig bekannt ma chen , und so vortragen muß , daß er von Allen voll- kommen verstanden werde , dahingegen bey einem schrift : lichen Testamente der Inhalt desselben den Zeugen ver- borgen bleiben darf ...
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... seinen lezten Willen den Zeugen vollständig , und also mit Angabe des Namens des Erben , der Legatare , und alles dessen , was sonst noch der Testator auf den Todes - Fall verfügt haben wolle , eröffne . Dieß ist die Form eines ...
... seinen lezten Willen den Zeugen vollständig , und also mit Angabe des Namens des Erben , der Legatare , und alles dessen , was sonst noch der Testator auf den Todes - Fall verfügt haben wolle , eröffne . Dieß ist die Form eines ...
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