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indefs nicht gleichbedeutend; der Andere (einerlei mit der Uebrige) ist caeterus; der Uebrige (nicht einerlei mit: der Andere) reliquus; im Plural ist jedoch dieser Unterschied nicht“: so hat man eine in jedem Betracht unhaltbare Regel aufgestellt, aus welcher freilich folgt, dafs, bei Cicero II, de N. Deor. 54, 136, wo gesagt wird, dafs die verdaueten Speisen aus den Verdauungswerkzeugen in reliquum corpus übergingen, es nicht heifsen könnte,, in caeterum corpus, "weil sich nicht wohl sagen läfst,, in den andern Körper, u. ebenda 33 83 statt 9 „Ita, si terra natura tenetur et viget, eadem ratio in reliquo mundo est," nicht stehen könnte ,,in caetero mundo, weil es heifsen mufs in der übrigen," nicht,, in der andern Welt. " Allein, 'obgleich die Regel aus diesen Beispielen scheinbare Bestätigung erhält so soll doch nachher gezeigt werden, dafs eins so richtig, als das Andere wäre. Auch kann unmöglich ein Unterschied im Singular richtig begründet seyn, der nicht auch im Plural feststände, wenigstens müfste sich ein Grund angeben lassen, warum dieser Unterschied im Plural aufhöre. Dafs aber nichts darauf ankommt, ob alles Andere dem Einen oder mehr als Einem entgegengesetzt werde, diefs liegt in so vielen Beispielen vor Augen, dafs man wol nie auf einen so nichtigen Unterschied würde verfallen seyn, wenn man sich nicht begnügt hätte, die ersten besten Fälle zusammenzuraffen u. auf so unvollständige Induktion eine Quasi- Regel zu gründen. Horatius in der Ode an den Apollo IV, 6, 5 sagt:,, Achilles caeteris maior, tibi miles impar. Der einzigen Andria werden caeterae entgegengesetzt bei Terentius I. 1, 94. Noch sehe man Adelph. I, 1, 31. Qui fallere patrem audebit, tanto magis audebit caeteros. II, 4, 21. III, 3, 22. IV. 5, 61. (vergl. mit Cicero pro Quintio 3, 11 zu Anf.) Hecyra IV, 2, 25. Gleichwie Martialis IV, 42, 14. ,, Vir reliquis, uni sit puer ille mihi:" so sagt bei Terentius im Eunuch. III, 2, 27. ff. Parmeno ebenfalls von einem Liebhaber:,, Non sibi soli postulat te vivere et sua causa excludi caeteros." Bei Cicero III, Off. 3, 13 zu Anf. werden der einzigen Tugend entgegengesetzt caetera, eben so wie IV, Fin. 19, 51: wo Hr. M. Gö-, renz eingesteht, dafs er die Verschiedenheit des Gebrauchs dieser Worte noch nicht habe auffinden können. So will ich denn offen u. ohne Verhehl meine Ansicht von dem Verhältnisse der Sache zur Prüfung vorlegen. Der geneigte Leser nehme mit Geduld u Nachsicht auf, was der Armuth gern mittheilender

Eifer vermag. Um den Unterschied Sinn - verwandter Worte zu entdecken, scheint es rathsam, dafs man zuvörderst solche Beispiele neben einander stelle, wo der Unterschied auffallend ist u. man gleich fühlt, dafs sich nicht ein Wort mit dem andern vertauschen liefse. Fragt man dann: warum? so wird man bei einiger Aufmerksamkeit unfehlbar auf den wahren Grund komHierauf stelle man diejenigen Beispiele zusammen, wo die Worte wirklich verwechselt scheinen u. ihr Gebrauch gleichgültig. Das Ergebnifs, zu welchem die Betrachtung der Beispiele der erstern Art führte, wird dann auch über die der andern Art ein unverhofftes Licht verbreiten. Wenden wir dieses auf die beiden fraglichen Worte an, so mufs es gleich auffallen, dafs im Singular am häufigsten das Wort reliquum vorkommt, z. B. tempus; caeteri hingegen meistens im Plural, u. im Singular nur mit gewissen Substantivis, besonders collectivis, als da sind acies, das Heer in Schlachtlinie (Liv. VI, 8.), exercitus (Cato bei Gellius III, 7. Sallust im Catil. 59. Curtius V 9, 11) legio (Virgil. Aen. XII, 562.) manus (XI, 467.) s. v. a. caetera copia militum oder multitudo (L. XXXV, 30.), iuventus (Virg. Aen. V, 134.) oder pubes (74. 573. Valer. Flacc. I, 354. VIII, 310.), progenies (III, 668.), proles (VIII, 15.), turba (Virg. Aen. XII, 606. Horat. Sat. II, 8, 26. Martial. III. 38, 12). So steht auch in Virgil. Aen. VIII, 548. pars caetera, nämlich sociorum de numero (wie bei Tacit. in Annal. I. 51. caeteri sociorum) u. caetera equestris pugna bei Liv. II, 6 statt caeterorum equitum pugna. Aus dieser Übersicht mufs man abnehmen, dafs, wo etwas aus einer Gattung hervorgehoben worden, auf das Übrige, aufser dem Genannten auch noch zu derselben Gattung zu Zählende, durch caetera etc. hingewiesen wird, wenn dieses als ein Inbegriff von Einzelheiten oder unterscheidbaren Ergänzungsgliedern gedacht werden kann: wobei es übrigens gleichviel ist, ob es jenem hinzu oder entgegengesetzt wird. Dieselbe Bewandnifs hat es mit plerusque etc., welches, ungeachtet des angehängten que, ebenfalls mit et verbunden wird, z. B. bei Gellius XVII, 21. gegen die Mitte: Xerxes rex ab Atheniensibus et pleraque Graecia victus: so dafs man wegen dieser Analogie an der Richtigkeit der von Vielen Bestrittenen Ableitung des Wortes caeteri (xateqoi) von xal tego nicht zweifeln darf. Wird aber das Übrige, zur Ergänzung Gehörende, nur so obenhin angedeutet, weil man es nicht in seiner Manchfaltigkeit vorstellt; oder denkt

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man es seiner Natur nach ungetrennt, als ein, ungesondertes Ganzes: so heifst es reliquus etc. Im letztern Falle wird das Andere blofs klar gedacht; im erstern, wo es nicht blofs von dem besonders Genannten unterschieden wird, sondern auch als unter einander selbst wieder verschieden gesetzt wird, deutlich. Es ist aber nicht immer nöthig, dass man von etwas Anderm zu Unterscheidende selbst wieder deutlich denke oder von ihm als einem deutlich Gedachten rede. Oft reicht blofse Klarheit hin. Daher könnte zwar in den meisten Fällen, wo caetera steht, auch reliqua stehen; aber nicht umgekehrt: indem sich wohl der Verstand Alles zu einem nicht weiter unterscheidbaren Ensemble verallgemeinen kann; aber nicht da eine Scheidung vornehmen, wo sie der Natur der Sache widerstreitet. Corn. Nepos berichtet von Datames 2, 1.,,huius opera hostes, cum castra iam intrassent, profligati sunt exercitusque reliquus conservatus est", d. i. der Rest des Heeres, ohne dafs dabei an die einzelnen Abtheilungen gedacht würde. Eben so ist im Chabrias 1, 2, reliqua phalanx die ganze noch Stand haltende Phalanx wegen des Gegensatzes,,fugatis iam - conductitiis catervis, reliquam phalangem loco vetuit cedere." Überall aber, wo caetera etc. anwendbar ist, findet Rücksicht auf die einzelnen Theile statt, z. B. bei Cicero Verr. IV, 22, 48 bewirthet einer den Verres;,, apposuit patellam, in qua sigilla erant egregia." Jenes Raubthier aber, sigillis avolsis, reliquum argentum sine ulla avaritia reddidit; es war nämlich nur Eine Schüssel. Ein Anderer (§. 49),,argentum illi caeterum purum apposuerat; -duo pocula cum emblematis." Hier kommt es nicht darauf an, ob nur ein oder zwei Becher dem andern Silbergeschirr entgegengesetzt werden, auch nicht darauf, ob zwischen heiden Theilen (dem Silbergeschirre mit u. ohne Bilder) eine Trennung hervortrete; sondern einzig darauf, dafs das argentum purum selbst aus vielen silbernen Geschirren oder Geräthschaften bestand. Vergl. I. de Invent. 31, 51. vestem et caeterum orna tum muliebrem" Corn. Nepos von Datames c. 3 zu Aaf. ,,Thyum ornavit torque et armillis aureis caeteroque regio cultu." Man soll sich das Bild in der Phantasie ausmahlen, gerade wie man sich jedes Stück einzeln vorstellen soll in Phaedri fab. IV. 4, 36: wo das unter caetera Begriffene zum Theil vorher vs. 21 f. war bezeichnet worden. Bei Cicero II. de Leg. 25, 62,,credo, ut caeteri sumptus, sic etiam sepulcrorum modum recte requiri" werden die durch das Gesetz einzu

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schränkenden Hauptgattungen unnöthigen Aufwandes verstanden, Caetera aetas in Virgil's Georg. III, 62 soll. seyn das Alter unter vier und über zehn Jahren. Wäre blofs von dem Letztern die Rede: so würde es relliqua heifsen, wie in Terenții Hec. III, 5, 40. „reliqua vita. “ Ist es aber s. v. a. „,in andern Lebensverhältnissen": dann heifst es, weil deren gar mancherlei denkbar sind, wie bei Q. Cicero de petit, c. 7 zu Anf.,,habet hoc tamen petitio commodi, ut possis honeste, quod in caetera vita non queas, quoscumque yelis, adiungere ad amicitiam." Auf ähnliche Weise Sallust. Cat. 52. Videlicet vita caetera eorum huic sceleri obstat, d. i. ihr übriges Thun u. Treiben, ihre sonstige Aufführung, ihre andern Thaten." Cic. II, de Inv. 29, 90,,in alterius culpa exponenda id signis confirmandum huius modi: : ex caetera diligentia, d. i. die er sonst in andern Dingen bewiesen;" denn es folgt,,ex ante factis aut dictis, et cum caetera vita (d. i. cum caeteris vitae rationibus) magis hoc fuisse consentaneum," Vergl, Plin. Epistt. II, 16, 1. III, 8, 1, Nachdem Cicero VI. ad Att. 2. §. 3. ein Beispiel der von ihm in der Provinz ausgeübten Gerechtigkeit erzählt hat, fährt er fort:,,caetera iuris dictio nec imperita et clemens" d. i, caeteris in rebus. Eben so sagt er in Verr. L. I, 2, 6 von dem Angeklagten:,,mihi pro caetera eius audacia atque amentia ne hoc quidem mirandum videtur" statt audacia, quam caeteris in rebus exhibuit. es folgt: multa enim et in deos et in homines impie nefarieque commisit." Livius I, 48 sagt von der Ermordung des Servius Tullius:,,Creditur, quia non abhorret a caetero scelere, admonitu Tulliae id factum," Dieser Verdacht wird sogleich durch eine doppelte Gräuelthat gerechtfertigt, erstlich dadurch, dafs sie ogleich nach der Kurie gefahren, um ihren Gemahl a König zu begrüfsen, zweitens dadurch, dafs sie bei de Rückkehr den Leichnam ihres Vaters, des Königs, überi.hren. In der oben angeführten Stelle aus Cicero II, N. D. 33, 83 hätte es auch,, in caetero mundo" heifsen önnen, wenn die übrigen Elemente aufser der Erde als geschieden u. in concentrischen Schichten um dieselbe geagert vorgestellt worden wären, nicht in ihrer innige Wechseldurchdringung. Wenn daher. an die einzelnen Städte u. Völkerschaften eines Landes gedacht wird: s heifst es, wie in Virgil's Aen. XXII. 41. Quid Rutuli, quid caetera dicet Italia?" Eben sc Corn. Nepos in Pausan. 2, 4 „et Spartam et caeteram Graeciam sub tuam potestatem

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Denn

te redacturum.

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Tacit. in Agric. 17." Cum caetero orbe (nebst den übrigen Landen) Vespasianus et Britanniam reciperavit ;" Annal. IV, 5. wo den Mauris entgegengesetzt werden ,,caetera Africae." I. Histor. 70 am Ende heifst es: ,,ubicumque certatum foret, Noricos in caeterae victoriae praemia cessuros, sie würden eine Zugabe des an jedem andern Orte (als in Noricum selbst) erfochtenen Sieges seyn." Der Sieg aber konnte durch mehrere Schlachten an verschiedenen Orten entschieden werden. II. Annal. 24 zu Anf. Violentior caetero mari Oceanus, der O. ist stürmischer als jedes andere Meer." Cato de R. R. 115, 2.,,Hoc vinum seorsum legito misceas cum caetero vino", d. i. mit dem Weine von den andern Weinstöcken. Livius XXI, 7. sagt von Sagunt an dem Punkte, wo ihm allein mit Mauerbrechern beizukommen war, murus, ut in suspecto loco, supra caeterae modum altiudinis emunitus erat, "weil, wie aus dem Folgenden erhellet, wir uns moenia vorstellen sollen, d. h. mehrere Abtheilungen der Umfassungsmauer, die durch Thürme u. Thore von einander geschieden waren, also Festungswerke. Hingegen bei Corn. Nep. in Themist. am Schlusse des 2. Cap., wo davon die Rede ist, dafs Athen, mit Ausnahme der Burg, von den Einwohnern den Persern Preis gegeben worden,,,reliquum oppidum relinquunt, wird die Stadt blofs als Masse betrachtet. Virgilius könnte mit dichterischer Freiheit caetera für reliqua gesetzt zu haben scheinen Aen. II, 207, wo es von den beiden Schlangen, die nur bis an die Brust aus dem Meere hervorragten, heifst:,, pars caetera Pontum pone legit;" allein absichtlich wurde auch hier das Wort gewählt, weil folgt,,sinuatque immensa volumine terga." Vgl. Sueton. in Galba c. 20 a. Ende:,,caput et caeterum truncum.' Scribon. Larg. c. 20 cum caetero corpor caput quoque. Den Grund dieses Sprachgebraus deutet Cicero an in Top. 7, 30. Membra sunt corporis, caput, humeri, manus, latera, crura, pales et caetera." Vom Livius XXII, 20 wird erzählt, einer eroberten Stadt Spaniens habe sich vorgefurden,,vis magna sparti, ad rem nauticam congesta ab Asdrubale. Quod satis in usum fuit, sublato, caeterum omne incensum est. Zwar könnte man caeterum omne für reliquum nehmen. Indefs wird nicht ein Haufen rohen Pfriemenkrautes verstanden, sondern die daraus verfertigten Seile u. Taue.

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Dafs, wie im Singular, so nun auch im Plural diskrete Gröfsen durch caeteri bezeichnet werden, be

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