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MAR 29 1927

Der Gegenstand, mit dem sich die vorliegende Schrift beschäftigt, ist bisher stark vernachlässigt worden. Der Glaube war vorherrschend: von der societas publicanorum wissen wir nicht allzuviel. Zuzugeben ist, daß die Ueberlieferung große Lücken darbietet. Andererseits sind unsere Nachrichten keineswegs so dürftig, wie man sich vorzustellen pflegt. Um freilich die einzelnen Säße, die wir besigen, ins richtige Licht zu stellen, waren häufig weitläufige Voruntersuchungen erforderlich. Und diese Voruntersuchungen erstreckten sich nicht bloß auf das Privatrecht, sondern mehr noch auf das Staatsrecht. Denn die Gesellschaft römischer Staatspächter ist ein Rechtsgebilde, das sowohl in das eine wie das andere Gebiet hineinragt. Insonderheit ging es nicht an, die societas publicanorum als solche herauszuschälen; es mußte häufig die Stellung des publicanus ganz allgemein in Betracht gezogen werden: einerlei, ob er allein oder in Gesellschaft gepachtet. Ich habe häufig Mühe gehabt, zum Abschluß zu gelangen; und beanspruche durchaus nicht: schon alles vorzubringen, was über diesen Gegenstand zu sagen wäre.

Verschiedene Berührungspunkte boten sich mit der römischen Gemeinde dar. Die großen inschriftlichen Funde, welche uns namentlich die Neuzeit brachte, sind noch lange nicht genügend ausgebeutet. Eine Neubearbeitung dieses Gegenstandes, wobei die Inschriften zum Mittelpunkte gemacht würden, dem sich alles anschlösse, was sonst an Nachrichten vorhanden: wäre ein großes wissenschaftliches Bedürfnis. Ich habe es hier versucht, mir durch dieses noch wenig bebaute Gebiet einen Weg zu bahnen, indem ich meinen Ausgangspunkt von der Stellvertretung nahm.

Der vorliegende erste Band beschränkt sich auf die Einleitung und die größere Hälfte vom allgemeinen Teil. Der besondere Teil soll näher schildern die Rechtsverhältnisse der Staatspächter in Sizilien, dem vipascensischen Bergwerksgebiete, Griechenland und Palästina.

Jena, den 7. Dezember 1895.

Inhalt.

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§ 4. 3nschriften
Lex agraria. Zölle in Italien, uectigal foricularii et ansarii
promercalium; Sizilien; Spanien, quinquagensima; Asien,
quadragesima; Gallien, quadragesima Galliarum, Zoll in Coblenz,
Rädergeld in Gallia Narbonensis; 83 Kastelle bei Karthago;
Illyricum, publicum portorii Illyrici et ripae Thraciae, Zoll-
stationen, Zollpächter. Für die Zollverwaltung bedienten stch
die Pächter hauptsächlich der Sklaven: familia publicanorum und
ex priuatis. An der Spitze der Zollverwaltung steht der uilicus;
der Kassenführer heißt arkarius; der Gegenschreiber, contra-

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