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causa. 5. Freilassung seitens einer Corporation. [tit. Dig. de libertis universitatium. 38. 3.]. 84) 6. Freilassung seitens eines Hauskindes. a. Freilassung des zum profectitium peculium gehörigen Sklaven. b. Freilassung des zum castrensischen Gut gehörigen Sklaven (Constitution des Hadrian). a. Rechtsstellung dieses filiusfamilias patronus. ß. Die ,,multi casus" quibus et libertum habere qui in potestate est possit. 7. Freilassung eines Dotalsklaven. — 85) 8. Freilassung des suis nummis emptus servus. a. Bedeutung der "placiti fides". a. Analogie der SCta über die fideicommissaria libertas. p. Auspruch auf Vornahme des Manumissionsactes. y. Unmöglichkeit des Vorbehalts besonderer Rechte beim Manumissionsact. b. Verschiedene Rechtsstellung in Folge des Latitirens des Redemptor und in Folge der (wirklichen oder supponirten) Freilassung. c. Rechte des Freilassenden. 86) B. Mehrheit der Patrone; Gründe der Manumission. 1. Gemeinschaftliche Freigelassene. a. Gründe des Nebeneinanderstehens mehrer Patrone. a. Insbesondere: zusammen Freilassende. 8. Accrescenzrecht. b. Einheitlichkeit in der Rechtsstellung mehrer Patrone. c. Die Dienstfrage gegen= über mehren Patronen. 87) 2. Justa causa manumissionis. a. Meritum. b. Verwandtschaftsbeziehungen. a. Zwi schen dem Herrn und dem Freigelassenen. ß. Zwischen zwei Freigelassenen. c. Conliberti. 88) d. Manumissio matrimonii causa. e. Vermögenszwecke. a. Einmalige Leistung an einen Dritten. 8. Manumissio procuratoris habendi gratia. 7. Freierklärung unter der Bedingung: si rationes reddidisset (Constitution des Pius). aa. Tragweite dieser Bedingungsauflage. bb. Inhalt derselben. 89) C. Fest= stellung, Umfang, Verscherzung der Patrons stellung. 1. Feststellung. a. Pronuntiation. b. Eid. c. Geständniß; Verträge (SCt. Ninnianum); verfehlter Ingenuitätsbeweis; Sichfügen in die Sklavenreclamation; Beweis eines Fideicommisses oder der Alimentirung; patronatische Adoption des geständigen Libertinus. d. Irrthümliches Freilassen aus vermeintlicher Fideicommißauflage (Rescript Hadrians). e. Acstimationsempfang seitens des Sklavenherrn vom besiegten Freiheitsvertheidiger. f. Patronatische Erbeinsetzung als Sohn;

Attribution der Freigelassenen um der Alimente willen. g. Wiederfreiwerden des pretii participandi causa Verkauften; Jahresfrist für die lettwillig Freigelassenen im Fall des Erbschaftsprocesses. h. Freilassung eines Freigeborenen.

90) 2. Umfang der Patronsstellung. Jus adversus personam liberti und ins in bonis liberti. a. Subjecte der patronatischen Seite: patronus, patrona, liberi patroni. a. Der patronatische Ehegatte. P. Bedeutung des Begriffs: „paterni liberti". y. Unterschied in der Rechtsstellung des Patrons und der Patronsfinder. 91) b. Subjecte der libertischen Seite. a. Vorzug der Kinder des Freigelassenen vor dem Patronatrechte. Stellung des Fiscus. ß. Patronatisches Recht gegen die Kinder des Freigelassenen. aa. Gentilicisches Erbrecht. bb. In rein persönlicher Beziehung: libertini originem patronorum sequuntur. Fortgelten der gewährten Eivität und origo für die Freigelassenenkinder. Tracht. Ausschließung von Ehrenstellen. Honor habendus gegen den Patron. y. Tragweite der Patronsstellung bis zu den Freigelassenen des Freigelassenen. aa. Jus in bonis. bb. Persönliche Beziehung: die liberti libertorum folgen der origo des patronus manumissor; das eigentliche Recht des honor ist nicht anerkannt worden. — 92) 3. Verscherzung der Patronsstellung. a. Unterlassung der Alimentation. b. Das mercedes exigere. c. Auflage des Ehelosigkeitscides. d. Sichercusiren von der Tutel der Patronskinder seitens eines mit Manumission belasteten Legatars. e. Todrächungsunterlassung seitens des Patronssohns im Gegensatz zur Mordentdeckung seitens des Sklaven. f. patronus rei capitalis damnatus. g. index flagitii. 93) h. si capitis accusaverit libertum paternum. 94) i. si in servitutem petierit libertum paternum. k. Erheredirte Patronskinder. 95) D. Herüberziehen von Verhältnissen aus der Sklaverei in die Freiheit. 1. Stellung vor und gegenüber der Freilassung. a. Stellung des Herrn. b. Stellung des Sklaven. a. Der Sat: quod quis dum servus est egit, proficere libero facto non potest. aa. Beschränkung des Saßes in Betreff der Erbantretung. bb. Erbantretung des Freigelassenen auf Grund eines dem Sklaven zugedachten Erbtheils. cc. Fideicommissarische Ver

fügung des Sklaven, der desselben Willens als Freigelassener stirbt. 8. Verpflichtungen aus der Sklavenzeit (in personam servilem nulla obligatio). c. Stellung Dritter. 2. Stellung nach der Freilassung. a. Stellung des Herrn zu Dritten. a. Aus Handlungen des Dritten (non extinguitur manumissione semel nata actio; nec enim dissimilis est morti manumissio, quod ad subtrahendum domino servum). 8. Aus den eigenen Rechtsacten des Herrn. 7. Aus den Rechtsacten des Sklaven. 96) b. Stellung des Herrn zum Freigelassenen. a. Aus contractlichen Verhältnissen mit dem Sklaven. Naturalobligation. aa. Forderungen des Sklaven. bb. Schulden des Sklaven. Zusammenfassende Stipulation. p. Aus delictlichem Handeln. aa. Des Sklaven (ex delicto in servitute facto domino adversus eum post libertatem actio non competit; Rescript des Sever). bb. Des Herrn. c. Stellung Dritter. a. Zum Herrn. aa. Der Sklavenact mit dem Dritten verbindet im Allgemeinen den Herrn auch nach Freilassung nicht (act. adiect. qual. Zahlungsempfang seitens des Freigelassenen). bb. Eigener zugleich darin liegender Verbindlichmachungsact des Herrn. — 97) ß. Stellung zum Freigelassenen. aa, Aus contractlichen Verhältnissen. aa. Allgemeiner Sat: ex ceteris causis in manumissum actio non datur. (Besonderheit: Aus der Sklavenzeit sich factisch fortzichende Realverhältnisse und Geschäftsführungsverhältnisse). BB. servi ex contractibus civiliter non obligantur, sed naturaliter et obligantur et obligant. bb. Aus delictlichem Handeln des Sklaven: noxa caput sequitur. - 98) Dogmatische Zusammenfassung des Vorstehenden: die beiden rationes iuris und das Aequitätsband der Naturalobligation. Die Auffassung Savignys. 99) III. Persönliche Beziehungen zwischen Patron und Freigelassenem. A. Pactiones wegen der Freiheit. 1. Die placiti fides zwischen Herrn und Sklaven; das consistere cum domino zum Schuß derselben. 2. Die pactiones pro libertate. a. Der vom Sklaven gestellte reus. b. Stipulation des Freigewordenen; in factum actio. c. Inhalt der pactio pro libertate. — 100) B. G e meinsames Leben. Der Rechtssaß, daß den Freigelassenen aus den Geschäften des Patrons keine Verpflichtung trifft,

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und daß er nicht verpflichtet ist beim Patron zu wohnen. 1. Die Sitte des Zusammenwohnens. 101) 2. Freigelassene als Geschäftsführer. a. Ihre rechtliche Stellung. b. Einzelne Beispiele von Geschäftsführungen. c. Der Geschäftsführer in einem Senatorenhause. 102) C. Liberalitäten. 1. Des Patrons gegen den Freigelassenen. a. Schenkungen. a. peculium vindicta manumisso vel inter amicos, si non adimatur, donari videtur. ß. Benigne Interpretation der Schenkungen. 103) b. Alimenta und cibaria data. a. „,libertis dari volo, quae vivus praestabam". P. Limitirtes Verweilen als Bedingung der Unterhaltszusicherung. — 104) y. Verweisung der Prästation auf ein Grundstück. d. Die berechtigten Subjecte. e. Die Verpflichteten. S. Das zu prästirende Object. . Bedeutung des Vorstehenden für unser heutiges Alimentenvermächtniß. Heutige Bedeutung des Bestimmungsrechtes über das morari eines Anderen. — 105) c. Lett= willige Dispositionen. a. Servus liber et heres esse iussus. aa. Rechtliche Bedeutung solcher Frei- und Erben - Erklärung. bb. Freierklärung bei suspecter Erbschaft; lex Aelia Sentia. 106) p. Servo manumisso peculium legatum. — 107) y. Besondere Arten der Legirung. aa. Rücksichtlich des honorirten Freigelassenen. Begünstigende Behandlung der Vermächtnisse an Freigelassene. aa. Einzelne Fälle. ßß. Ausschließung unwürdiger Freigelassener. Weitergabe des Hinterlassenen. 77. Schuß der Freigelassenen gegen die Velleitäten der Patronserben. Legat: uni ex libertis, oder: quibus voles, oder: his quos dignos putaveris. 108) Heutige Bedeutung der Vermächtnisse an die aus einem Collectivbegriff vom Erben Auszuwählenden. 109) bb. Rücksichtlich des dem Freigelassenen vermachten Objectes. aa. Versorgung des Freigelassenen durch Ankauf einer Militia, Tribus, Decuria. ßß. Versorgung durch Hinterlassung von Grundstücken. fundus instructus. 110) Vermächtniß von Grundstücken mit der Bestimmung, daß sie de nomine familiae non exirent. 111) Bedeutung des leztwilligen Veräußerungsverbotes. 112) 2. Liberalitäten des Freigelassenen gegen den Patron.— — 113) (Zweiter Unterabschnitt. Assignation des Freigelassenen) [Tit. Dig. de adsignandis libertis. 38. 4.]. I. Jn

halt des Senatusconsults. II. Weitere Interpretation. 1. Auf der activen Seite. 2. Auf der libertischen Seite. 114) III. Stellung des Assignatars zu den übrigen Familiengliedern. 1. In der Richtung zu einem anderen Patron. 2. In der Richtung zu der Familie des Assignirenden. a. Exheredation des Assignatars. b. Verzicht oder Repudiation. c. Omittiren der c. t. b. p. Erklärung des fr. 3. §. 9. de bon. libert. — 115) IV. Form der Assignation und ihres Widerrufs.

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