Page images
PDF
EPUB
[blocks in formation]

D. Christian Friedrich Mühlenbruch, D. Eduard Fein,

D. Karl Ludwig Arndts v. Arnesberg

[blocks in formation]

Rec. June 4, 1902

Druck von Junge u. Sohn in Erlangen.

Inhaltsverzeichniß.

Lib. XXXVII. Tit. 9. de ventre in possessionem mit

tendo et curatore eius.

§. 1617.

Befiheinweisung der Schwangeren.

1) Einleitung. I. Vorausseßungen. A. Die Schwangere. 1. Wirkliches Schwangersein. 2. Eidliche Feststellung der Schwangerschaftsfrage. a. Schwur der Frau, daß sie schwanger sei. b. Schwur des Gegners, daß sie nicht schwanger sei. 3. Calumnia des fälschlich sich für schwanger Ausgebens. 4. Klage wegen calumniatorisch erlangter Einweisung. 5. Klage wegen der Güterübertragung an Dritte. 2) B. Das Ungeborene. 1. Grundvoraussetzung für die Einweisung ist, daß das Kind suus heres sein wird. a. Das Recht des postumus suus, daß rücksichtlich der Delation der hereditas ihm in tempus nascendi omnia iura integra reservirt werden. b. Prätorische Zulassung des postumus suus cum liberis". a. Der Grund der Zulassung ist die continuatio dominii. Deßhalb Ausschluß des Exheredirten. ·ZuLassung der Immission, wenn nur in irgend einem Fall das Ungeborene suus heres werden kann. aa. Exheredation auf eine gewisse Geburtszeit; bb. Exheredation auf die Geburt Eines Sohnes; cc. Exheredation unter einer Bedingung;

« PreviousContinue »