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B. W. Leist,

ALT-ARISCHES

JUS CIVIL E.

I. ABTHEILUNG.

ALT-ARISCHES

JUS CIVILE

VON

DR. B. W. LEIST,

ORD. PROF. DER RECHTE AN DER UNIVERSITÄT ZU JENA.

ERSTE ABTHEILUNG.

JENA

VERLAG VON GUSTAV FISCHER.

1892.

Vorwort.

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-

In dem vorliegenden Werke, das leider, da der Stoff
gar zu gross ist, in zwei Abtheilungen getheilt werden muss,
kehre ich nach Jahre lang mich beschäftigenden Abschwei-
fungen zum römischen Rechte zurück. Aber damit trete ich
doch nicht wieder in den Bann behaglicher Abschliessung, dessen
man sich bei Untersuchungen erfreut, die sich lediglich auf das
Gebiet der römischen Quellen beschränken. Ich fahre vielmehr
fort in der früher begonnenen geschichtlichen Vergleichung des
Rechts einer Mehrheit von arischen Völkerschaften. Habe ich
zunächst das römische mit dem griechischen, dann beide (be-
sonders aber das griechische) mit dem indischen zusammen-
gestellt, so bringe ich nunmehr die Resultate, die uns vor-
zugsweise das indische und das griechische Recht bieten, in
engeren Zusammenhalt mit dem latinischen. Von den früheren
Untersuchungen habe ich den Vortheil, dass ich lediglich mit
vielfachen Verweisungen auf dieselben, ohne im Wesentlichen
jetzt meine Darlegung des latinischen Quellenmaterials unter-
brechen zu brauchen, den Zusammenhang des letzteren mit dem
Rechte anderer arischer Völker constatiren kann. Aber diese
Bequemlichkeit wird doch wieder durch eine bedeutende Un-
bequemlichkeit aufgewogen. Ich kann natürlich nicht verlangen,
dass alle Leser des vorliegenden Werkes den Inhalt meiner
früheren, in gleicher Tendenz geschriebenen Bücher (GIRG.
und IG.) stets genau im Sinne tragen, ja dieselben nur über-

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(RECAP)

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