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Rechtsgesch i ch 1 e.

Herausgegeben

bon

D. Rudorff und D. Bruns in Berlin, D. Roth in München
und D. Böhlau in Rostock.

Bweiter Band.

#

Weimar

Hermann Böhlau

1863.

220636

TANFORD LIBRARY

Friedrich Carl von Savigny.
Erinnerung an sein Wesen und Wirken.

Von

Rudorff.

Am 25. October 1861 ist der Königlich Preußische Staatsminister, Ritter des hohen Ordens vom schwarzen Adler u. s. w. D. Friedrich Carl von Savigny im 83sten Jahre seines Lebens in Berlin verstorben.

Sein öffentliches Wirken hatte schon mehrere Jahre vorher aufgehört, der glänzende Name des ersten civilistischen Rechtslehrers war dem jetzt lebenden jüngern Geschlecht nur noch durch mündliche Ueberlieferung des ältern oder durch Schriften bekannt, selbst sein Tod durfte in solchem Alter kein unerwartetes, unter den angegebenen Umständen kein eingreifendes Ereigniß mehr genannt werden.

Dennoch ist durch dieses Ereigniß eine große öffentliche und eine noch größere stille Theilnahme hervorgerufen worden.

In seltener Einmütigkeit haben weite Kreise, im Süden wie im Norden unsers vielfach zerrissenen Vaterlandes, den Lorbeer des Nachruhms auf Savigny's frisches Grab gelegt. Und in einem noch ungleich weiteren Kreise ist ihm unvergessen geblieben, daß in seinem Wirken, wenn auch zunächst nur für die beschränkte Sphäre des bürgerlichen Rechts, ein Theil der Culturgeschichte unseres Volkes beschlossen liegt, und daß sein Heimgang nicht nur ein einzelnes Menschenleben von seltener Kraft und Dauer, sondern zugleich eine unvergeßliche Vergangenheit im Leben der deutschen Nation abgränzt. Denn wenn unser Volk zwei Lebensmomente zählt, in denen der Puls seines

Zeitschrift für Rechtsgeschichte. II.

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