Page images
PDF
EPUB

Annahme von Penta einer spezifischen Simulationspsychose dürfte wohl nur bei einem bestimmten Milieu unter besonderen lokalen Verhältnissen zutreffen (Camorristen in Neapel). Im allgemeinen beobachtet man bei den Simulanten zwei Typen von Geisteskrankheiten, Blödsinnsformen und Aufregungszustände. Die Simulation von langdauernden Psychosen ist unmöglich. Gesichtshalluzinationen werden häufig simuliert, Gehörshalluzinationen ausnahmsweise.

Um die Diagnose der Simulation präzise zu eruieren empfehlen sich hydriatische Prozeduren und der faradische Pinsel. Mit Hilfe des faradischen Pinsels ist man auch imstande, die Natur vieler Analgesieen aufzuklären, was auf einem anderen Wege unmöglich ist. Die älteren grausamen Mittel, um Simulanten zu entlarven, sind natürlich zu verwerfen. Anhangsweise sei noch darauf hingewiesen, dass die russische Literatur ein sehr umfangreiches Werk über diesen Gegenstand besitzt, welches im wesentlichen von ähnlichen Erwägungen ausgeht und zu den gleichen Schlüssen gelangt, wie die hier referierte Arbeit. (Vergl. Dr. Gowsejew: Die Simulation von Geisteskrankheiten und die pathologische Lüge. Charkow 1894.)

Behr.

24) Obersteiner: Ueber Psychosen in unmittelbarem Anschluss an die Verheiratung. (Nuptiales Irresein.)

(Jahrb. f. Psychiatr. u. Neurol. Bd. XXII. Festschrift f. Prof. von Krafft-Ebing.) Die Geisteskrankheiten, welche unmittelbar nach der Verheiratung auftreten, zerfallen in zwei Gruppen. In der ersten Gruppe handelt es sich um solche Fälle, in welchen die Geisteskrankheit schon lange vor der Ehe bestand, aber erst nach der Verheiratung zur Kenntnis des Arztes gelangte, da die Hoffnung der Angehörigen, die Ehe zu Heilzwecken auszunutzen, sich als trügerisch erwies. Die zweite Gruppe bilden jene Individuen, welche vor der Ehe längere oder kürzere Zeit hindurch psychische Abnormitäten leichteren Grades darboten und nun unmittelbar nach der Heirat unter dem Hinzutritt neuer Symtome an einer ausgesprochenen Geisteskrankheit erkrankten. Selbstredend bilden beide Gruppen fliessende Uebergänge und sind nicht scharf von einander zu scheiden.

Verf. beobachtet 8 Erkrankungen in unmittelbarem Anschluss an die Verheiratung, welche unter dem Bilde eines manisch-depressiven Irreseins verliefen. Sechs Fälle betrafen Jüdinnen. Dieser auffallende Umstand erklärt sich aus den eigenartigen Verhältnissen, unter welchen bei den Juden die Ehen geschlossen werden, da es sich bei ihnen mehr um ein Uebereinkommen der Eltern, als um die Zuneigung der Brautleute handelt, und der Wunsch, psychisch defekte Individuen in der Ehe herzustellen, ein sehr grosser ist. Die Prognose scheint, soweit das beobachtete Krankenmaterial einen Schluss zulässt, günstig zu sein. Behr.

25) M. Infeld: Beiträge zur Kenntniss der Kinderpsychosen. (Jahrb. f. Psychiatr. u. Neurol. Bd. XXII. Festschrift f. Prof. von Krafft-Ebing.)

Obwohl geistige Störungen im Kindesalter gar nicht selten beobachtet werden, so ist es doch überaus schwierig, die Häufigkeit dieser Erkrankungen annähernd abzuschätzen. Alle Statistiken, welche nach dieser Richtung hin angefertigt werden, leiden an bedeutenden Fehlerquellen. Das Beobachtungs

material eines Krankenhauses, und sei es auch noch so gross, liefert doch

immer nur einseitige Ergebnisse.

Die meisten geistigen Erkrankungen des Kindesalters gelangen gar nicht zur Kenntnis des Spezialisten, sondern werden zu Hause von den Hausärzten behandelt. Es ist daher eine völlig offene Frage, ob das Kindesalter an sich einen Einfluss auf psychische Erkrankungen ausübt oder nicht. Um in dieser Beziehung zur Klarheit zu kommen, wäre es notwendig, eine entsprechende Anzahl von Krankheitsgruppen, welche ursächlich zusammengehören, daraufhin zu untersuchen, inwieweit Ursachen, Erscheinungsweise und Ausgang dem Lebensalter an sich zuzuschreiben sind, und ob es Geisteskrankheiten gibt, welche nur im Kindesalter vorkommen, bezw. demselben fehlen. Im allgemeinen darf man annehmen, dass diejenigen Geisteskrankheiten, welche mit einem dauernden Ausfall einhergehen, in der Kindheit überwiegen. In den meisten Fällen, welche der Verf. beobachtete, trat die originäre psychopathische Veranlagung deutlich hervor, in anderen Fällen handelt es sich um die psychischen Symptome verschiedenartiger Erkrankungen, um Störungen, welche mit anderweitigen Krankheiten, wie Verletzungen und deren Folgen, Vergiftungen und Infektionskrankheiten im Zusammenhang standen, wieder in anderen Fällen litten die geisteskranken Kinder an anfallsartigen Störungen epileptischer resp. hysterischer Natur. Endlich ist der Verfasser der Ansicht, dass akute Psychosen im Kindesalter nicht nur unter psychischen Symptomen allein verlaufen wie bei den Erwachsenen, sondern dass man wohl imstande ist, eine körperliche Erkrankung, welche die Psychose begleitet, zu erkennen. Behr.

26) Shuzo Kure (Tokio): Geschichte der Psychiatrie in Japan. (Jahrb. f. Psychiatr. u. Neurol. Bd. XXIII. H. 1 u. 2.)

Die japanische Psychiatrie stammt durch Vermittelung koreanischer Aerzte aus China. Erst in der neuesten Zeit, etwa um die Mitte des 18. Jahrhunderts emanzipierte sich die Japanische Medizin resp. die Psychiatrie von den chinesischen Lehrsystemen und entwickelte sich unter dem Drange westlicher Einflüsse zu ihrer heutigen Stufe. Für den europäischen Leser ist die Tatsache von Interesse, dass auch in Japan im Anschluss an eine Kultusstätte eine Art Gheel entstand. Einer bestimmten Gottheit in einem bestimmten Tempel schrieb man die Kraft zu, Geisteskranke zu heilen, und infolgedessen strömten Kranke von allen Seiten zusammen und fanden bei den anwohnenden Bauernfamilien Arbeit, Pflege und Aufsicht. Gegenwärtig ist es daselbst verboten, Geisteskranke in den Familien aufzunehmen und eine Privatirrenanstalt wurde errichtet.

Die einzelnen Namen und Lehrgebäude der japanischen Aerzte, welche sich mit der Psychiatrie befassen, müssen im Originale nachgelesen werden, sie sind für ein Referat ungeeignet. Behr.

27) Rothamel (Königsberg): Ueber die Sachverständigentätigkeit der Sanitätsoffiziere zum § 51 des Reichsstrafgesetzbuchs.

(Beiheft zum Militär-Wochenblatt 1903, XII. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn.) Der Verfasser der vorliegenden Abhandlung, der Oberstabsarzt in einem ostpreussischen Regiment ist, hat in einem am 9. Februar 1903 gehaltenen Garnisonsvortrag den Versuch gemacht, einem aus Laien (Offizieren) bestehenden Zuhörerkreis die Bedeutung des § 51 des R. St. G. B. für die Armee, also die Zurechnungsfähigkeitsfrage in der Militärgerichtsbarkeit zu erläutern. Er begründet zunächst seine Stellung gegenüber dem Problem der Willensfreiheit,

wobei er sich als Anhänger der Kant'schen Moralphilosophie erweist, streift kurz die Frage der verminderten Zurechnungsfähigkeit, lehnt das Vorkommen einer partiellen Zurechnungsfähigkeit ab, legt in knappen historischen Ausführungen dar, warum die psychiatrische Wissenschaft noch hinter ihren. Schwesterdisziplinen zurücksteht und deshalb dem Gutachter manche Frage ungelöst bleiben muss, so dass der Widerspruch zwischen den Gutachten verschiedener Sachverständiger in der Unzulänglichkeit der Wissenschaft selbst seine Ursache haben könne. Er betont, dass die Frage, ob Irrenanstalt oder Strafe, bei den Grenzzuständen der Entarteten häufig nicht so sehr bedeutungsvoll sei, wenn man das „,höhere Interesse der staatlichen Gemeinschaft" im Auge behalte. Die Annahme eines moralischen Irreseins erklärt der Verfasser für einen wissenschaftlich überwundenen Irrtum; in dem neuen Begriffe der Entartung sieht er neue Gefahren für die Grenzen der Gutachtertätigkeit. Nach einigen statistischen Mitteilungen über die Häufigkeit der Geistesstörungen in verschiedenen Lebensaltern kommt Rothamel auf die Psychosen im Soldatenstande zu sprechen. Er gelangt auf grund seiner Berechnungen zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Geisteskrankheiten in der Armee vou 1874/75 bis 1900/01 verdreifacht hat. In guten Ausführungen beleuchtet er die ätiologische Bedeutung des Militärdienstes, das häufige Vorkommen oder Uebersehen geistiger Erkrankungen vor Gericht, die grosse Seltenheit wirklicher Simulation, das Dissimulieren geistiger Störung, endlich die Formen der bei Soldaten und Offizieren vorkommenden Psychosen, vor allem die Epilepsie, die Dementia praecox und die progressive Paralyse. Bemerkenswert sind dabei die Darlegungen des Verfassers über den Einfluss, den das läppische Gebahren hebephrenischer Soldaten auf das Entstehen von Misshandlungen seitens der Unteroffiziere haben kann. Zum Schluss nimmt Rothamel noch zu der schwierigen Frage der forensischen Beurteilung des Rausches Stellung. In der Tat ist ja hierbei für den militärärztlichen Sachverständigen die Gutachtertätigkeit eine besonders schwierige. Nach § 49 des Mil. Str. G. B. bildet die selbstverschuldete Trunkenheit keinen Strafmilderungsgrund. Andererseits gilt der § 51 unseres R. Str. G. B. auch für das Militärgericht. Wer also in leichtem Rausch eine strafbare Handlung begeht, wird für die gleiche Tat rücksichtslos bestraft, für die er nach Genuss grösserer Mengen Alkohols den Schutz des § 51 zugebilligt bekommt; auch das Reichs-Militärgericht hat einen schwer betrunkenen Soldaten für bewusstlos im Sinne des § 51 erklärt. Der Verf. hebt hervor, dass pathologische Rauschzustände (d. h. Rauschzustände nerven- oder geisteskranker Menschen) als krankkafte Zustände von Bewusstlosigkeit betrachtet und von dem Rausche des vorher gesunden Mannes gerichtsärztlich streng unterschieden werden müssen; der Gesunde werde auch im Rausch nur dann ein Uebeltäter, wenn er auch nüchtern moralisch nicht einwandfrei sei; eine „,Moral der Nüchternen und der Betrunkenen" gebe es nicht. Die Trunkenheit solle nach dem rechtlichen Schaden bestraft werden, den sie anrichte.

Auch wenn man dem Verfasser nicht in allen seinen Ausführungen ganz ohne Einschränkung beistimmen kann, so wird man doch nicht in Abrede stellen, dass hier ein sehr anerkennenswerter Versuch vorliegt, die militärischen Kreise über die Bedeutung der gerichtlichen Psychiatrie für die Militärgerichtsbarkeit aufzuklären. Gaupp.

28)

Giannelli (Rom): Intossicazione cronica per eroina (eroinismo). (Giorn. di psichiatria e tecnica manicom. Anno XXXI, fasc. I, 1903.)

"Dem Heroin ist seitens verschiedener Autoren nachgerühmt worden, dass weder eine Gewöhnung an das Mittel erfolge, welche zur Anwendung vergrösserter Dosen zwänge, noch dass nach dem Aussetzen der Medikation Abstinenzerscheinungen aufträten. Giannelli teilt nun einen lehrreichen Fall mit, bei welchem es zur Anwendung immer höherer Dosen kam (bis 20 Centigramm p. die) und während der Entziehung schwere Abstinenzerscheinungen beobachtet wurden. Die Patientin hatte früher wegen Hemikranie Morphium gebraucht. Nachdem ihr dieses entzogen war, wandte sie sich dem Heroin zu. Nach einiger Zeit bot sie ein Bild dar, welches dem des chronischen Morphinismus sehr ähnelte: Abmagerung, welke Haut, Amenorrhoe, Abnahme der libido, Obstipation, verminderte Urinausscheidung, Herabsetzung der Sensibilität, des Geruchs, Geschmacks, Gesichts, Verengerung und Lichtstarre der Pupillen, motorische Unruhe, Abnahme des Gedächtnisses, Reizbarkeit, Nachlässigkeit, Neigung zum Lügen. Während der Entziehung zeigten sich Schmerzen in den Gelenken, Crampi, Schweisse, deprimierte Stimmung abwechselnd mit Erregung und Zerstörungssucht. K. Abraham (Dalldorf).

29) W. Fischer (Jena): Ueber die Wirkung des Veronal.

(Therapeut. Monatsschr. August 1903.)

30) F. Lotsch (Berlin): Erfahrungen mit dem neuen Schlafmittel Veronal.

(Fortschritte der Medizin 1903, 19.)

31) K. Mendel und J. Kron (Berlin): Ueber die Schlafwirkung des Veronal.

(Deutsche med. Wochenschr. 1903, 34.)

32) H. Raschkow (Wien): Veronal, ein neues Schlafmittel.

(Wiener Klin. Rdsch. 1903, 41.)

33) K. Trautmann (Halle a. S.): Der Einfluss des Veronal auf die Stickstoffausscheidung beim Menschen.

(Therapie der Gegenw. 1903. 10.)

34) René Verhogen (Bruxelles): Le Véronal.

(Journ. med. de Bruxelles 1903, 43.)

35) W. Weber (Göttingen): Ueber Versuche mit Veronal, einem neuen Schlafmittel.

(Deutsche med. Wochenschr. 1903, 40.)

Die Ergebnisse dieser klinischen Versuche mit dem rasch bekannt gewordenen Hypnotikum stimmen in allen Hauptpunkten überein und bestätigen die auch anderwärts gemachten günstigen Erfahrungen. Bei Psychosen sowohl, wie bei den verschiedensten inneren Erkrankungen erwies sich die Sicherheit seiner Wirkung; nur ganz ausnahmsweise versagte das Mittel bei schweren Insomnien, zumal wenn sie durch psychomotorische Unruhe oder Neuralgien kompliziert waren. Und auch in den Fällen, wo es zum eigentlichen Einschlafen nach der Darreichung des Veronals nicht kam, machten sich doch seine wertvollen sedativen Eigenschaften geltend, z. B. bei äusserlicher oder maniakalischer Erregung. Die mannigfachen, schon früher hier erwähnten Vorzüge des neuen Schlafmittels finden in den angeführten Arbeiten einstimmige Anerkennung; das wesentlichste Resultat dieser Versuche jedoch ist die nun

auf breiterer statistischer Basis gegründete Erfahrung, dass das Veronal keine gefährlichen Nebenwirkungen hat. Die geringen Nebenwirkungen (Schwindel, Eingenommensein, Kopfschmerz, Dijektionsstörungen etc.) sind selten und nehmen nie bedenklichen Charakter an; im Gegenteil erwies sich seine Darreichung bei schweren körperlichen Allgemeinerkrankungen (inkompensierten Herzfehlern, Phthise, Nephritis, carcinomatösen Kachexien) ganz gefahrlos.

Diese klinischen Erfahrungen, finden ihre Stütze noch im Experiment, nämlich in den Stoffwechseluntersuchungen, die Trautmann in der von Mering'schen Klinik ausgeführt hat. Danach hat das Veronal auf die Eiweisszersetzung im Organismus eine eiweisssparende Wirkung im Gegensatz zu den Disulfonen, denen kein Einfluss auf die Stickstoffausscheidung zukommt, und vor allem zum Chloralhydrat, das eine erhebliche Steigerung des Eiweisszerfalles verursacht. Spielmeyer (Freiburg).

[merged small][ocr errors][merged small][merged small]

L. berichtet über die in der Provinzial - Pflegeanstalt Neustadt i. W. angestellten Versuche mit Veronal und kommt bezüglich seiner Anwendung als Schlafmittel und Beruhigungsmittel bei Geisteskranken zu ähnlichen Resultaten, wie sie an unserer Klinik (S. No. 163 dieser Zeitschrift) gewonnen wurden. Auch L. betont das Fehlen bedenklicher giftiger Nebenwirkungen; die bei manchen Personen beobachteten Folgeerscheinungen des Veronalgebrauches, die wir als eine nicht häufige Idiosynkrasie oder Intoleranz bezeichneten, sind nicht. alarmierender Natur: Schwindelgefühl, Benommenheit, Erythem etc. hören mit dem Aussetzen des Mittels sofort auf, ebenso wie das seltene Erbrechen, das auch wir in den letzten Wochen zum ersten Male nach Veronal

gebrauch sahen.

-

Alles in allem ist das Veronal ein recht brauchbares Mittel und unser Urteil deckt sich da mit dem Luther's vollkommen, wenn wir auch auf Grund unserer neuen Erfahrungen hinzufügen möchten, dass die klinischen Erfolge mit diesem neuen Hypnotikum beim männlichen Krankenmaterial nicht so günstig scheinen, wie die auf der Frauenabteilung gewonnenen; hier scheint es von keinem anderen Schlafmittel bisher übertroffen zu werden.

Spielmeyer (Freiburg i. B.).

V. Vermischtes.

Ernst Meyer (Kiel) sandte mir eine Erwiderung auf meine „kritischen Bemerkungen" in No. 166 dieses Centralblattes, auf deren ausführlichen Abdruck er nach brieflicher Aufklärung verzichtet; doch legt er auf die Hervorhebung folgender Punkte Wert: 1. die Worte „Man muss dabei unterscheiden eigentlichen katatonischen' Stupor mit Spannung der Muskulatur etc., wie ich ihn hier im Auge habe" . . . sollen nicht nur den Stupor bei der 3. Gruppe (Fälle mit ungünstigem Ausgang), sondern den bei allen Gruppen kennzeichnen, was nach Meyer's Ansicht aus seinen Gesamtausführungen entnommen werden konnte. 2. Bei der Auswahl der in dem Aufsatz geschilderten 46 Fälle sollte Kraepelin's klinische Auffassung als Richtschnur dienen. Fälle von manisch

« PreviousContinue »