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HANDBUCH

DER

RÖMISCHEN ALTERTHÜMER

VON

JOACHIM MARQUARDT UND THEODOR MOMMSEN.

SECHSTER BAND.
RÖMISCHE STAATSVERWALTUNG VON J. MARQUARDT. III.

LEIPZIG

VERLAG VON S. HIRZEL.

1878.

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Das Recht der Uebersetzung ist vorbehalten.

VORWORT.

Der vorliegende Band, mit welchem die Darstellung der römischen Staatsverwaltung abschliesst, ist, wie die früheren, neu gearbeitet. Ich bin bemüht gewesen, den Stoff zweckmässiger zu ordnen, die Fehler der ersten Bearbeitung zu verbessern, die Lücken derselben zu ergänzen und die in den letzten zwei und zwanzig Jahren über das römische Sacralwesen mit erfreulichem Erfolge angestellten Untersuchungen für meinen Zweck zu verwerthen und hoffe, dass diese neue Ausgabe, obgleich auch sie dem Umfange nach die durch den Charakter des Handbuches gebotenen Grenzen nicht überschreitet, durch ihren Inhalt billigen Forderungen in höherem Grade entsprechen wird, als es der erste Versuch der Behandlung dieses Gegenstandes konnte. Die Erörterung meines Freundes Prof. G. Roeper über den Aberglauben der römischen Kaiserzeit (erste Ausg. S. 116 ff.) habe ich nicht wieder aufgenommen, weil ich lebhaft wünsche, dass der Verfasser seine Untersuchung über des Bolus Φυσικά βοηθήματα, aus welcher dies Fragment genommen war, vollständig zur Veröffentlichung gelangen lassen möge, wozu es doch nur eines Antriebs bedürfen wird. Dagegen hat Herr Prof. L. Friedlaender den Abschnitt über die Spiele, mit welchem er sich an der ersten

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