Ausführliche Erläuterung der Pandecten: 58 |
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... lich diese Parthie bereits zum Abschluß gebracht zu ha : ben . Dazu ist ein weiterer Band erforderlich . Gewiß wäre eine die gesammte Eigenthumslehre umfassende Arbeit in vieler Hinsicht ansprechender gewes sen , denn nothwendig inuß ...
... lich diese Parthie bereits zum Abschluß gebracht zu ha : ben . Dazu ist ein weiterer Band erforderlich . Gewiß wäre eine die gesammte Eigenthumslehre umfassende Arbeit in vieler Hinsicht ansprechender gewes sen , denn nothwendig inuß ...
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58 Christian Friedrich von Glück. lich civiles Eigenthum erzeugte . Ob Ulpian alle genannten Erwerbsarten wirflich ale civile ansah , wissen wir nicht , wenn aber , dann fann er sie nur in dem erst : erwähnten Sinne , d . h . der Wirkung ...
58 Christian Friedrich von Glück. lich civiles Eigenthum erzeugte . Ob Ulpian alle genannten Erwerbsarten wirflich ale civile ansah , wissen wir nicht , wenn aber , dann fann er sie nur in dem erst : erwähnten Sinne , d . h . der Wirkung ...
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... findet . Das was er be : handelt , ist nur die Frage , ob der Ususfructus gelegent : lich der Tradition der Sache wenigstens deduzirt wer : den. 62 ) Gai . 2. 28 . 63 ) Suhm Institutionen § . 49 . 64 ) 2 De adquirendo rerum dominio . 17.
... findet . Das was er be : handelt , ist nur die Frage , ob der Ususfructus gelegent : lich der Tradition der Sache wenigstens deduzirt wer : den. 62 ) Gai . 2. 28 . 63 ) Suhm Institutionen § . 49 . 64 ) 2 De adquirendo rerum dominio . 17.
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58 Christian Friedrich von Glück. lich der Tradition der Sache wenigstens deduzirt wer : den fann . Er verneint auch dies , weil die deductio . eine civilis actio vorausseßt , während die Tradition iuris gentium ist . Sofort fält es auf ...
58 Christian Friedrich von Glück. lich der Tradition der Sache wenigstens deduzirt wer : den fann . Er verneint auch dies , weil die deductio . eine civilis actio vorausseßt , während die Tradition iuris gentium ist . Sofort fält es auf ...
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... lich , daß der Staat nicht weitergehende Rechte hat , als die sind , welche wir für den Grundeigenthümer angenom : men haben , und daß es nicht angeht , das Jagdrecht des Eigenthümees durch die Analogie eines staatlichen Jagdrechtes zu ...
... lich , daß der Staat nicht weitergehende Rechte hat , als die sind , welche wir für den Grundeigenthümer angenom : men haben , und daß es nicht angeht , das Jagdrecht des Eigenthümees durch die Analogie eines staatlichen Jagdrechtes zu ...
Common terms and phrases
actio alſo anderſeits angeſehen Anſicht Auffaſſung Beſiß beſonders beſteht betreffs beziehungsweiſe blos bona fides bonae fidei possessor condictio Conſumtion daher dasſelbe Dereliction derelinquirten derſelben deſſen Deßhalb dieſelbe dieſem Falle dieſer Stelle ebenſo ebenſowenig Eigenthumserwerb entſchieden erſcheint erſt erſten Erwerb durch Sklaven Erwerbsarten fann fein fetus Fiscus Folgeweiſe Fortſeßung fraft Früchte Fruchterwerb Fructuar fructus Gaius geſagt geweſen gewiß Grund Grundeigenthümer Grundſtück Hauptſache insbeſondere Intereſſe iure Jagdrecht jeßt Juriſten laſſen läßt Lehre lich mala fides mancipii media sententia Miteigenthum muß müſſen neuen Sache neues Eigenthum nothwendig nova species Occupation Papinian partus Pfandrecht Recht rei vindicatio Reſtitutionspflicht Reſultat römiſchen Sabinianer ſagen ſagt Schaß Schluß ſchon ſei ſein ſeiner Seite ſeitens ſelbe ſelbſt ſich ſie ſind ſo iſt ſofort ſolche ſoll ſollte ſomit ſondern ſonſt ſpäter Specificanten Specification ſpricht ſteht Stoffeigenthümer Theil Thier thum Ulpian unſere Uſucapion usur Uſusfructus Verhältniß Weiſe wenigſtens Weſen Windſcheid wohl zwiſchen