Ausführliche Erläuterung der Pandecten: 58 |
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... sei , der lege sich doch nur die Frage vor , ob er sich denn auch das älteste Redit ohne die der aedificatio , plantatio u . s . w . eigenthümliche Wirkung vorstellen fönne . Seitdem überhaupt gebaut wurde , muß nach römischer ...
... sei , der lege sich doch nur die Frage vor , ob er sich denn auch das älteste Redit ohne die der aedificatio , plantatio u . s . w . eigenthümliche Wirkung vorstellen fönne . Seitdem überhaupt gebaut wurde , muß nach römischer ...
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... sei das , wie inan sagt , ursprünglich der Fall gewesen , erst in der späteren Rechtsentwicklung sei das anders geworden ! Wie unrichtig diese Anschauung ist , zeigt am besten das betreffs der inaedificatio und plantatio Gesagte ...
... sei das , wie inan sagt , ursprünglich der Fall gewesen , erst in der späteren Rechtsentwicklung sei das anders geworden ! Wie unrichtig diese Anschauung ist , zeigt am besten das betreffs der inaedificatio und plantatio Gesagte ...
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... sei , die nicht zur vollen Gleichstellung der Tradition mit der Mancipation und in iure cessio verleiten dürfe . Den Grund der minderen Bedeutung der Tradition findet er aber gerade auf der Basis obiger Stelle in ihrer Abstammung aus ...
... sei , die nicht zur vollen Gleichstellung der Tradition mit der Mancipation und in iure cessio verleiten dürfe . Den Grund der minderen Bedeutung der Tradition findet er aber gerade auf der Basis obiger Stelle in ihrer Abstammung aus ...
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... hier nicht zu handeln . Nur das sei bemerkt , daß diese Auffassung der Erbfolge der sacralredjtlichen Grundlage derselben entspricht . Die Gehen wir jeßt zum originären Erwerb über , lo fehlt 22 41. Buch . 1. Tit . $ 1726 .
... hier nicht zu handeln . Nur das sei bemerkt , daß diese Auffassung der Erbfolge der sacralredjtlichen Grundlage derselben entspricht . Die Gehen wir jeßt zum originären Erwerb über , lo fehlt 22 41. Buch . 1. Tit . $ 1726 .
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... sei , da dieser Zeit genug hatte , sich um seine Sache zu fümmern , und fich's nur selber zuzuschreiben hat , wenn er dies unter : lassen hat . Soviel über den Unterschied zwischen originärem und derivativein Eigenthumserwerly ...
... sei , da dieser Zeit genug hatte , sich um seine Sache zu fümmern , und fich's nur selber zuzuschreiben hat , wenn er dies unter : lassen hat . Soviel über den Unterschied zwischen originärem und derivativein Eigenthumserwerly ...
Common terms and phrases
actio alſo anderſeits angeſehen Anſicht Auffaſſung Beſiß beſonders beſteht betreffs beziehungsweiſe blos bona fides bonae fidei possessor condictio Conſumtion daher dasſelbe Dereliction derelinquirten derſelben deſſen Deßhalb dieſelbe dieſem Falle dieſer Stelle ebenſo ebenſowenig Eigenthumserwerb entſchieden erſcheint erſt erſten Erwerb durch Sklaven Erwerbsarten fann fein fetus Fiscus Folgeweiſe Fortſeßung fraft Früchte Fruchterwerb Fructuar fructus Gaius geſagt geweſen gewiß Grund Grundeigenthümer Grundſtück Hauptſache insbeſondere Intereſſe iure Jagdrecht jeßt Juriſten laſſen läßt Lehre lich mala fides mancipii media sententia Miteigenthum muß müſſen neuen Sache neues Eigenthum nothwendig nova species Occupation Papinian partus Pfandrecht Recht rei vindicatio Reſtitutionspflicht Reſultat römiſchen Sabinianer ſagen ſagt Schaß Schluß ſchon ſei ſein ſeiner Seite ſeitens ſelbe ſelbſt ſich ſie ſind ſo iſt ſofort ſolche ſoll ſollte ſomit ſondern ſonſt ſpäter Specificanten Specification ſpricht ſteht Stoffeigenthümer Theil Thier thum Ulpian unſere Uſucapion usur Uſusfructus Verhältniß Weiſe wenigſtens Weſen Windſcheid wohl zwiſchen