Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Part 33J.J. Palm, 1796-1816, in der Palm'schen Verlagsbhdlg., 1829 - Digesta |
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... Untersuchung darüber anstellen , welche zugleich sowohl auf die Beschaffenheit der zu veräussernden Sache , als auf die Art der Veräusserung selbst zu richten ist , wie § . 1385. lehren wird . Ist alles gehörig untersucht , so muß nun 3 ...
... Untersuchung darüber anstellen , welche zugleich sowohl auf die Beschaffenheit der zu veräussernden Sache , als auf die Art der Veräusserung selbst zu richten ist , wie § . 1385. lehren wird . Ist alles gehörig untersucht , so muß nun 3 ...
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... Untersuchung . Worauf ist sie zu richten ? Zur Gültigkeit der Veräusserung wird nun auch ) 2 ) eine förmliche Untersuchung erfordert . Diese causae cognitio gehörte bey den Römern für die höhern Obrigkeis ten . In den Gesetzen werden ...
... Untersuchung . Worauf ist sie zu richten ? Zur Gültigkeit der Veräusserung wird nun auch ) 2 ) eine förmliche Untersuchung erfordert . Diese causae cognitio gehörte bey den Römern für die höhern Obrigkeis ten . In den Gesetzen werden ...
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... Untersuchung nicht pflichtmäßig verfährt , dahingegen die øben genannten Nömischen Behörden gerade solche waren , gegen welche die actio subsidiaria adversus Magistra- " 72 ) L. 2. § . 1. D. de officio eius , cui mandata est iurisd ...
... Untersuchung nicht pflichtmäßig verfährt , dahingegen die øben genannten Nömischen Behörden gerade solche waren , gegen welche die actio subsidiaria adversus Magistra- " 72 ) L. 2. § . 1. D. de officio eius , cui mandata est iurisd ...
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... Untersuchung der Umstände , die Veräusserung auss drücklich genehmiget . Das Decret muß also von der competenten Obrigkeit ertheilt werden . Wer aber diese sey , ist unter den Rechtsgelehrten streitig . Bey den Römern waren blos der ...
... Untersuchung der Umstände , die Veräusserung auss drücklich genehmiget . Das Decret muß also von der competenten Obrigkeit ertheilt werden . Wer aber diese sey , ist unter den Rechtsgelehrten streitig . Bey den Römern waren blos der ...
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... Untersuchung , oder ohne eine gesetzmäßige Ursache ertheilt , pder dasselbe durch falsche Vorstellungen erschlichen , oder von den Vors mündern bey der Veräusserung nicht genau befolgt , wors den ist , oder wenn auch die äussere ...
... Untersuchung , oder ohne eine gesetzmäßige Ursache ertheilt , pder dasselbe durch falsche Vorstellungen erschlichen , oder von den Vors mündern bey der Veräusserung nicht genau befolgt , wors den ist , oder wenn auch die äussere ...
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absentis Abwesenden Agnaten ascenderit Auctorität autem beyden blos bona bonis bonor bonorum Capitolium Cicero Civilrechts Code Napoléon Comm Commentar Corpus iuris civilis cura curat Curatel Curator daher Decret dieſes Dieß Disp Diss DONELLUS edit eius enim Erben Erbschaft erklärt facere freylich furiosi furiosus Gajus Gesetz gewiß Glücks Erläut Grund gültig heißt hered Hugo Donellus Illat Impp ipso iure iſt iure iuris civ Jurispr Justinian laſſen Legat legatum libro lich Lugd MAXIMIAN Minderjährigen minor Modestinus muß müſſe neque Obrigkeit Pand Pandecten Papinian Pflegbefohlnen possessionem potest pract Praetor Privatrechts prodigi prodigus Pupillen quae quam quia quidem quis quod Recht Rechtsgelehrten Sache sagt Schweppe Röm seyn ſondern sunt testam Testament testamentum testiren Theil Titius tutelae tutor Ulpian unserer Vater Veräusserung Verjährung Vermögen Verschwender Verwaltung Vormund Willkühr wohl Worte καὶ τοῦ