D. Bruns in Berlin, D. von Roth in München und D. Böhlau Bwölfter Band. STANF quid Weimar, 1876. Inhalt des XII. Bandes. Bergas, J., Zur Jnterpretation der 1. 29 pr. D. de exc. r. jud. Bischoff, F., Ueber Verpfändung der Haus- und Grundbriefe. Seite 184 37 219 291 82 127 300 80 Fitting, Ueber die Entstehung des Zeichens ff für die Digesten Kerler, Zur Geschichte des Nürnberger Erbrechts im 15. Jahrhundert Luschin, A., Das Berufen von Brief und Siegel. Ein Beitrag zur Geschichte des älteren Gerichtswesens in Innerösterreich. Mit einem Anhang ungedruckter Urkunden Münderloh, Ueber die ältere Execution und die Prädiatur . 193. von der Pfordten, Die Beweisführung nach Kaiser Ludwig's Oberbayr. Landrechte von 1346 46 321 346 81 143 von der Ropp, Eine Hansische Urkunde vom Jahr 1432 Weichbildrechts. Stölzel, A., Ein ältester Reichskammergerichtsprozeß (1492–1497). 257 Tzschirner, K., Zum Leben des Julius Paulus Miscellen. 149 Bluhme, Nachtrag zu Bd. XI. der Zeitschrift S. 397 Codex diplom. Warmiensis herausgegeben von C. P. Woelky 491 des Sächsischen Weichbildrechts. Von Herrn Dr. Emil Steffenhagen in Göttingen. Die bei Homeyer (Die Deutschen Rechtsbücher des MA. Berlin 1856. Nr. 138) verzeichnete Pergamenthandschrift der Danziger Stadtbibliothek XVIII. C. F. 48 enthält u. A. eine bisher unberücksichtigt gebliebene Form des Sächsischen Weichbildrechts. Durch Laband's scharfsinnige Untersuchungen in seinen Magdeburger Rechtsquellen (Königsberg 1869. 8o) ist, so zu sagen, die Vorgeschichte der Vulgata des Weichbildrechts genügend festgestellt; dagegen dürfen wir eine Aufhellung der Geschichte der Weichbild-Vulgata selbst nur von einer sorgfältigen Untersuchung der hierher gehörenden Handschriften hoffen (Laband S. 111). Einen Beitrag dazu soll die Betrachtung der Danziger H. liefern, welche zwar auch in die Klasse der Vulgat-Handschriften gehört, aber sehr eigenthümlich gestaltet ist. I. Da der Gesamtinhalt der H. noch nicht mit der erforderlichen Genauigkeit verzeichnet ist, auch in die früheren Beschreibungen sich Unrichtigkeiten eingeschlichen haben, wird eine abermalige Beschreibung am Plaße sein. Die H. gehörte ehemals zu der Bibliothek Valentin Schlieff's, wo sie Hanow (Geschichte des Culmischen Rechts § 26) gesehen hat. Innen auf dem Vorderdeckel findet sich die Einzeichnung: Dyt boeck hort Henrick van Suchtenn Anno 1540. Zeitschrift für Rechtsgeschichte Bd. XII. 1 |