Von der gebundenen Ausgabe. der Gareis'schen Reichsgelete in flexiblem mit Vorwort und Einleitung des Verfassers elegant rotem grünem Kalikoband mit abgerundeten Ecken: wurden soeben ausgegeben: Das Bürgerliche Gesekbuch. 2. Aufl. mit Einführungsgeset mit Einleitung, erläuternden Anmerkungen und alphabet. Sachregister II. Civilprozeßordnung vom 17. Mai 1898 . (Freiwill. Gerichtsbarkeit, Grundbuchordnung u. Zwangsvollstreckung) Bürgerliches Gefeßbuch *ze nebst Einführungsgesetz für das Deutsche Reich. Mit Einleitung, erläuternden Anmerkungen und alphabetischem Sachregister Geh. Justizrat und o. ö. Professor der Rechte an 8°. XXXII, 508 S., vorzügl. Ausstattung. 2. Auflage. Diese Ausgabe sei wegen ihrer hervorragend schönen typographischen Ausstattung und praktischen Anordnung ganz besonders empfohlen. Die Ausgabe Gareis" ist nicht zu verwechseln mit den Ausgaben, die sich auf eine einfache Wiedergabe des Tertes beschränken. Mit solchen ist dem Fachmann wie dem Laien wenig gedient. Der in der Juristenwelt hochangesehene Herausgeber hat den offiziellen Tert fortlaufend mit erläuternden Anmerkungen und Verweisungen versehen, welche auf den gleichartigen Inhalt anderer Paragraphen hinweisen und es dadurch auch dem Laien ermöglichen, den inneren Zusammenhang der einzelnen Gesezesabschnitte zu erfassen und in vorkommenden Fällen den Gesezesinhalt prak, tisch zu verwerten. Preis geheftet Mk. 3.-, geb. in Orig.-Calico-Band Mk. 4.-. Das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Volk erläutert von Geh. Justizrat Dr. S. Reah in Gießen, Mitglied des Vorstandes der Hessischen Anwaltskammer, des Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins, der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags nnd der Landeskommission für die Beratung der Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Hessen. 2. Stereotyp-Auflage. Ler. 8o, VIII, 525 S. Preis br. Mk. 6.-, in eleg. Leinenband Mk. 7.50. Mit dem Erscheinen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich ist im deutschen Volksgeifte zugleich das erfreuliche Interesse erwacht, nicht bloß den Inhalt des Gesetzbuchs, sondern auch den Geist, aus dem heraus die Geseßesvorschriften aufgestellt sind, kennen zu lernen. Gleichwie in der Gesetzgebung auf anderen Gebieten des staatlichen und sozialen Lebens von seiten des Volkes eine gewisse Vertiefung in dieselbe durch Studium und Erfahrnng sich vollzog, so berrscht zur Zeit das Verlangen vor, auch auf dem weiten Felde des bürgerlichen Rechts zu klaren Ansichten zu gelangen. Gegründet auf dieses im deutschen Volte lebhaft erwachte Bedürfnis, bietet sich in vorstehend angezeigtem Werk eine jenem vortrefflich angepaßte Arbeit dar. Der durch eine Reibe juristischer Schriften berühmte Verfasser hat in seinem Werk für das gebildete Laientum, desgleichen aber auch für den praktischen Juristen gearbeitet. Werke des Geh. Justizrat Prof. Dr. Karl Gareis in Königsberg. Weiterentwicklung des Princips der Genfer Konvention in den letzten 30 Jahren. Billigste und handlichste Gesetz-Ausgaben. Deutsche Reichsg e f eß e 20 Big. in Einzel-Abdrucken herausgegeben von pro No Geh. Justizrat Dr. K. Gareis, o. ö. Professor in Königsberg i. Pr. Liegen nunmehr in 290 Nr. vor; alphab. Verzeichnisse auf Wunsch zu Diensten. Repertorium zum Bürgerlichen Gesetzbuch nebft Einführungsgeseh bearbeitet von Dr. Karl Meisel, Landgerichtsrat in Darmstadt. Mit ausführlichem Sachregister. VIII, 260 S. Taschenformat. Preis geb. 2 Mk. Dieses Repertorium in bequemem Taschenformat wird jedem Juristen hochwillkommen sein. Es soll den bedeutenden Gedächtnisstoff, der in dem Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten ist, durch seine Anordnung leichter faßlich machen. Der Inhalt jedes Paragraphen ist in wenigen markanten Worten zusammengezogen, so daß der Jurist nur die gesperrt gedruckten Stichworte zu lesen braucht, um sich des ganzen Inhalts des Paragraphen zu erinnern. Das beigegebene ausführliche Sachregister wird ebenfalls die besten Dienne thun, sodak das vorzüglich ausgestattete und sehr preiswürdige Büchelchen für jeden ein unentbehrlicher Begleiter sein dürfte. Von der Kritik aufs beste empfohlen, u. a.: Jurist. Litteraturblatt. 1897. Nr. 4:. Die besagte mühsam wie verdienstliche Arbeit bezweckt den umfangreichen Gedächtnissteff leichter faßlich zu machen und wird für das Studium ein willkommenes Hilfsmittel sein. Berliner Gerichtszeitung. 1897, Nr. 25: . . Bei ihrer Zuverlässigkeit kann die sorgsame mühevolle Arbeit angelegentlich empfohlen werden. Das Grundbuch- und Hypothekenrecht der neuen bürgerlichen Gesetzgebung für das Deutsche Reich unter besonderer Berücksichtigung der preußischen und hessischen Gesezgebung dargestellt und erläutert von Landgerichtsrat Dr. G. Best in Darmstadt. gr. 8°. 20 Bogen. Geh. Mk. 4.—, in eleg. Calicoband Mk. 5.-. Das Werk enthält eine systematische Darstellung des neuen Grundbuch- und Hypothekenrechts. Behufs besseren Verständnisses der materiellen Normen verbreitet es sich zugleich über die fürftige Genaltung der Grundbücher, sowie der Grundbuchbehörden und das Verfahren der letzteren bei Führung der Grundbücher. Durch die vergleichende Berücksichtigung des hessischen und preußischen Rechtes, sowie durch die Beis fügung verschiedener erläuternder Formulare dürfte das Werk für die gesamten juristischen Kreise von hervorragendem Interesse sein. Dies ist um so mehr der Fall, als gerade auf dem Gebiete des Grundbuch- und Hypothekenrechts das neue Gesetzbuch vielfach fundamentale Anderungen der bestehenden Zustände mit sich bringt. In allen Besprechungen als sehr brauchbare und gründliche Arbeit empfohlen. Soeben erschienen: Die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder und die Rechtsfolgen der außerehelichen Geschlechtsgemeinschaft nach dem bürgerlichen Gessekbuche von Georg Hörle großh. Amtsrichter zu Grünberg. 8°. Mt. 1.20. Litterarisches. Der Verfasser, der durch seine bisher über verschiedene Materien des demnächstigen Rechts verdienten Beifall gefunden hat, ist auch seiner neuen Aufgabe gerecht geworden. Er entwickelt in dem flar abgefaßten Schriftchen das dermalen in unsren beiden rechtsrheinischen Provinzen geltende bezügliche Recht unter Anziehung zahlreicher Litteratur, sowie der Rechtsprechung, und giebt alsdann eine systematische Darstellung der an seine Stelle tretenden Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die interessante und wichtige Frage der Übergangszeit wird hierbei gebührend berückuchtigt und sachgemäß erörtert. Die Schrift, deren Preis 1.20 Mt. beträgt, ist eine schätzenswerte Arbeit und verdient alle Empfehlung. Darmstädter Zeitung. |