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bereits diese studirende Jugend, daß ungeachtet der großen Anzahl, des verschiedenen Alters der Knaben und der an diesen Tage herrschenden fröhlichen Freyheit, keine Art von Streit und auch nicht das mindeste Unglück vorgefallen ist.

Hiermit glaubt man den ersten gewissenhaften und ungezierten Bericht über den Fortgang der kaum vor einem Jahr gestifteten Akademie schließen zu können. Allerdings ist dieser Fortgang in der Wahl und der Fähigkeit der Lehrer, in der Menge und dem Eifer der Zuhörer und Schüler, in den wirklich gemachten Fortschritten über Erwartung glücklich gewesen, und manche selbst nicht im ersten Plane liegende Erweite rung hat diese Anstalt schon seit ihrem Entstehen erhalten. Alle Umstände lassen ihre fernere Aufnahme hoffen und gewähren uns die angenehme Zuversicht, daß sie dem Zweck ihrer Stiftung gemäß eine bestån dige Schule der Rechtschaffenheit, der unverdorbnen Grundfäße und gründlicher Kenntnisse seyn, daß sie den edlen Geist der Bernerischen Jugend erhalten und Månner erziehen werde, die dem Vaterland in jeder Lage durch Tugenden, Wissenschaft und Charakterstärke Ehre und Nugen bringen, auch bey allen Launen des Schicksals ihr eigenes selbstständiges Glück auf innere Geis steskraft und nüßliche Thätigkeit zu gründen wissen werden.

3.

Instruktion

für den

untern Schul- Rath.

Da es Unhghhrn. des kleinen Raths gefallen hat, auf unsern Vortrag hin eine Erweiterung der neuen Schuls Anstalt zu erkennen, diese aber wesentliche Veränderun gen und nåhere Bestimmungen des wissenschaftlichen Unterrichts nothwendig macht; als haben Wir der Kanzler und die Curatoren der Bernerischen Akademie und Schulen, nach Einziehung des Befindens Unsers untern Schule Raths (Schul-Reglement §. 103.), folgende Instruktion über die Dauer des Unterrichts, die Pensen, die Era men und Beförderungen, als Vorschrift für Unsern untern Schul-Rath festgesezt, und demnach verordnet:

Dauer des Unterrichts in den untern Schulen.

§. 1.

In jeder Abtheilung der Elementar-Schule bleiben ordentlicher Weise die Zöglinge ein volles Jahr.

§. 2.

In der Classen - Schule verbleiben gleichfalls die Scholaren ein Jahr in der vierten, dritten und zweyten Classe und zwey Jahre in der ersten Classe.

§. 3.

Von da treten fie in das Gymnasium, welches fie mit der Admißion zum Heil. Abendmahl verlassen, und durch den Empfang der Matrikul unter die Zahl der Studiosorum Academiae aufgenommen werden. Jedoch müssen diejenigen, welche die Theologie studiren wollen, vor ihrem Eintritt in die Akademie, ein Eramen ad hoc bestehen, und die Erlaubniß der Curatel erhalten, es sey nun daß sie durch das Gymnasium, oder unmittelbar in die Akademie eintreten wollen.

Von den Bensen.

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In Erläuterung der §§. 98. 106. des Schuls Reglements.

§. 4.

In dem sechsten Jahre tritt der Knabe, wenn er anders zu einiger Fertigkeit im Deutschlesen gelanget seyn wird, in die unterste Classe der Elementar-Schule. Die Pensen dieser Classe sind:

a. Deutschlesen.

Von der bereits erlangten Fertigkeit zu höherer Vervollkommnung derselben durch deutliche Aussprache, und richtige Zergliederung und Zusammenseßung der Worte.

b. Latein-Lesen.

Kenntniß der Lettern, Fertigkeit im Lesen, und Erlernung der 5 Declinationen und Anfangsgründe der Paradigmatik.

e. Gedächtniß-Uebung.

Auswendig-Lernen der Gellertschen Oden, und Uebungen in den biblischen Erzählungen.

d. Kenntniß der Zahlen, und Uebung in der Lis nien-Zeichnung.

§. 5.

Die Pensen der zweyten Classe, oder des fiebenten Alters-Jahres sind :

a. Deutsch-Lesen; die biblischen Erzählungen forte gesezt und geläufiger gemacht.

b. Latein-Lesen, fortgefeßt; die Deklinationen wiederholt und die 4 Conjugationen erlernt.

c. Die Gedächtniß- Uebung, durch Auswendiglernen im Gellert, und Memoriren nach Anleitung der untersten Classe fortgefeßt.

d. Die Zahlen-Kenntniß, das Numeriren und das Einmal-Eins erlernt.

e. Linear-Zeichnung, nach stereometrischen Figu ren fortgefeßt, die Hand dadurch befestigt, das Auge geübt, und die Figur und Namen dieser Körper erflärt.

§. 6.

Die Pensen der ersten Classe, und des achten AltersJahres find:

a. Deutsch-Lesen unterhalten und vervollkommnen. b. Im Latein, die Paradigmatik vollendet, und ein fleines Vocabularium erlernt.

c. Rechenkunft; das Einmal-Eins zur vollkommenen Fertigkeit gebracht, und die vier Species erlernt. d. Geographic. Die Kenntniß des Planiglobiums und der geographischen Kunstwörter bis zur Erlernung der vornehmsten europäischen Staaten und ihrer Hauptstädte fortgeführt.

e. Synchronistik. Die Tabellen der alten Geschichte den Namen und Zahlen nach vollståndig erlernt. f. Schreiben; die Anfangsgründe.

§. 7.

Die Pensen der vierten Claffen-Schule, oder des neunten Alters-Jahres sind:

a. Deutsch-Lesen, durch einen zweckmäßigen religiösen Unterricht nach den biblischen Erzählungen ferners geübt und vervollkommnet.

b. Latein; Uebung der Syntax, Erlernung eines grössern Vocabulariums; Anfang der mündlichen Uebersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche, und aus dem Deutschen ins Lateinische.

c. Rechenkunft. Die Ucbung des Einmal-Eins durch Kopfrechnung fortgesetzt, und die 4 Species in grössern Zahlen geübt.

d. Geographie. Wiederholung der Anfangsgründe, bis zur Kenntniß der General-Abtheilung der Staaten aller Welttheile, der Hauptstädte, Berge und Flüffe.

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