Page images
PDF
EPUB

Schwyz besetzt worden sind; ein Beweis, daß die Natur der Dinge immer wieder auf das, was vernünftig und möglich ist, zurückführt; denn zu unentgeldlichen Aemtern kann man doch nicht Leute erwählen, deren Haus und Gewerbe weit von dem Siz der Regierung entfernt find. Wenn übrigens die Einwohner der Höfe, der March, von Küsnacht u. f. w. an der Landsgemeinde von Schwyz und ihren Gütern Antheil haben, so würde die Billigkeit erfodern, daß die von Schwyz auch an der Landsgemeinde von March, an den Gemeinden von Einsie deln, Kusnacht u. f. w. eben so gut Antheil hätten. Allein nach der neuen Gleichhers - Lehre sollten freylich die einen ihre Rechte mit jedermann theilen, die andern aber die ihrigen ausschließlich beybehalten.

Ein ähnlicher Geist herrscht mehr oder weniger auch in der statistischen Darstellung des Kantons Zug, dessen natürliche Beschaffenheit übrigens ganz artig behandelt ist. Diesem Kanton giebt der Verf. ein schlechtes Lob, indem er bemerkt, daß derselbe an der Insurrektion von 1802, dieser neuen Ehre der Schweiz, keinen Antheil genommen habe; da doch selbst die ehemals nicht freyen Rheinthaler, St. Gallen u. f. w. mit Enthusiasmus zugezogen sind. Bey dem Artikel von der Verfass fung wird das ganze hier einschlagende 18te Kapitel der Mediations- Akte abgedruckt.

Der Auffah über die Schlacht am Morgarten Nr. 3. ist im allgemeinen sehr interessant. Widerlich aber kömmt es uns vor, daß der Verf. gleich Anfangs den Ursprung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit dem ganz unpassen

den Wort einer Revolution betiteln zu wollen scheint, obgleich er unmittelbar darauf beyfügt, daß durch dieselbe in den bisherigen Verhältnissen gegen Kayser und Reich nicht die geringste Veränderung vorgegangen sey. Wie kann man denn eine Begebenheit eine Revolution nennen, deren ganzer Zweck und Resultat dahin gieng, sich nichts neues aufdringen zu lassen, die niemanden das mindeste von seinen Rechten weggenommen hat. Solche Verstöffe gegen alle Geschichte sollten doch wenigstens nicht mehr von innländischen Schriftstellern geschehen. Das Wort Revolution aber, welches hier so unpassend gebraucht wird, um zwey entgegengeseßte Dinge, in die nemliche Classe zu sehen, kann zu nichts anderm führen 1 als entweder die unseligen Revolutionen unserer Tage zu beschönigen, oder aber die ehrenvolle Freyheit unserer Våter und ihren tapfern Widerstand gegen fremde Bedrückung herabzuwürdigen.

Es geschieht keineswegs aus Tadelsucht, daß wir diese Bemerkungen machen. Wir sind überzeugt, daß das Gerugte nicht aus böser Absicht, sondern nur aus unüberlegter Flüchtigkeit in jene Auffäße geflossen ist. Wir wünschten aber, daß der helvetische oder Schweis zerische Almanach in Zukunft von solchen Fehlern frey bleiben und wie zu der Zeit, als noch Salomon Geßncr ihn verfaßte, einen mehr originellen vaterländischen Geist annehmen möchte.

16.

Lektions Catalog

der

Bernerischen Akademie

auf das Sommer-Halbjahr vom 4ten May bis Ende Oktobers 1807.

I. Theologische Fakultät.

Herr Professor Beender seht seinen Curfus über Dogma

tif in lateinischer Sprache nach eigenen Heften fort - Montags, Mittwoch und Freytags früh von 7 bis 8 Uhr.

Er ist über die Einleitung hinaus im ersten (de Deo) der drey großen Abschnitte stehen geblieben, in welche er seinen Cursus eingetheilt hat, und wird in den zweyten (de creatis) im Laufe des Sommer - Halbjahrs eindringen.

Ueber Kirchengeschichte liest er deutsch nach eigenen Heften Dienstags und Donnerstags früh von 6 bis 8 Uhr und Samstags von 7 bis 8. Er hat die Behandlung des 6ten Jahr

hunderts vollendet, und wenn er das Ganze bis No. 814 durchgeführt hat, so seht er sich den Zeitraum bis 1517 zum weitern Ziele.

Herr Professor Studer erklärt in der Homiletik nach Gräffe's Lehrbuch die Einleitung und den Inhalt der Predigten Mittwoch Vormittags um 9 Uhr.

In der Catechetik behandelt er die Einleitung desselben Lehrbuchs und des ersten Haupttheils vier Abschnitte, von den Regeln, die sich auf das Erkenntniß- Vermögen beziehen Donnerstag Vormittags um 9 Uhr.

In der Pastoral-Theologie liest er über den dritten Theil von Gräffe, welcher die Schul- Pädagogik enthält, Montags und Dienstags ebenfalls um 9 Uhr, und

in dem Kirchen-Recht wird er den zweyten weitläufigen Abschnitt von den Rechten und Verbindlichkeiten in Anfehung der gottesdienslichen Personen, Handlungen und kirchlichen Güter vollenden Freytags und Samflags um die näm lichen Stunden.

Uebrigens werden unter desselben Leitung Catechisatio nen über den Heidelbergischen Catechismus gehalten, Montag Nachmittags um 2 Uhr, homiletisch praktische Dispositionen versucht Mittwochs um 2 Uhr, und Predigten gehalten Samstag Vormittags.

Seine Vorlesungen hält er alle in deutscher Sprache.

Herr Professor Schärer hält in lateinischer Sprache philologische und kritische Vorlesungen über den Besaias Montags und Dienstags um 8 Uhr; über das Evangelium Johannis und die Geschichte der Apostel Mitt wochs, Donnerstags, Freytags und Samstags um die näms liche Stunde.

Ueberdieß werden an Samflagen Repetitoria und Dispu-. tationen gehalten. Hörsal Nro. 3.

II. Juristische Fakultät.

Herr Professor Haller trägt wöchentlich in 6 Stunden Vormittags von 9 bis 10 Uhr die allgemeine Staatenkunde nach einem von ihm entworfenen und bald herauszu gebenden Handbuche vor, und wird in derselben das allge=" meine Staats-Necht, das wesentliche von den Cameral Wissenschaften und die ganze höhere Staats- Klugheit, oder die Kunst, die Dauer der Staaten zu verlängern' vollständig abhandeln, auch diese Wissenschaft in allen ihren Theilen durch die Universal - Geschichte beleuchten und bestätigen.

Herr Professor Dr. Schnell liest alle Wochentage von 7 bis 8 Uhr des Morgens, über das Natur-Necht, und wird fich dabey des Lehrbuchs von Gros, zweyte Ausgabe, Tübin gen, 1805 bedienen. Ueberdas aus, wird er init denjenigen Zuhörern, welche seine Vorlesungen über das Bernische Bris vat-Recht angehört haben, die praktischen Nebungen fortseßen.

Herr Professor Dr. Gmelin erbietet sich zu wiederholten Vorlesungen über das Römische Recht, wird aber diesen Sommer hindurch in wöchentlichen 6 Stunden Vormittags von 8 bis 9 Uhr die Encyclopädie der Nechts- Gelehrfamkeit vortragen, und damit die Methodologie und die wichtigsten Säße aus der Geschichte der Rechts-Gelehr samkeit verbinden. Hörsal Nro. 2.

III. Medicinische Fakultät.

Herr Dr. Tribolet, Vater, erbietet sich als Professor extraordinarius, wöchentlich fünfmal zu einer noch zu bes ftimmenden Stunde, die Botanik vorzutragen, und damit auch alle Samstage botanische Excursionen zu verbinden.

« PreviousContinue »