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Vorrede.

Die Uebernahme der Bearbeitung von Buch 37 und 38 dieses Commentars führt mich zunächst auf eine Lehre, die ich vor einem Vierteljahrhundert in einer umfaffenden Monographie untersucht habe. Theils die neueren Erscheinungen auf diesem Gebiete, theils mein eigenes eingewurzeltes Interesse an dieser Lehre haben. in mir unausgeseßt das Streben nach tieferer Durchbringung eines Instituts wach erhalten, welches in so mancher Hinsicht den Reiz eines zu lösenden Räthsels in sich birgt. Indem ich jezt eine neue Bearbeitung der bonorum possessio unternehme, ist es das Ziel meines Strebens, daß meine Auffassung dieses merkwürdigen Instituts den Eindruck einer innerlich ausgereiften machen möge.

Jedenfalls aber wird man finden, daß die vorliegende Bearbeitung der bonorum possessio eine von meiner früheren sehr verschiedene ist. Schon der Stand

punkt, von dem in diesem Commentar die Behandlung des betreffenden Rechtsinstituts ausgehen muß, forderte dies mit Nothwendigkeit. Die eigentliche Aufgabe dieses Commentars, Klarstellung des Digestenmaterials, muß auf einem anderen Wege gelöst werden, als auf dem sich die monographisch isolirende Untersuchung eines Rechtsinstituts bewegt. Andererseits aber freilich schien mir der besondere Charakter des Instituts der bonorum possessio, als unumgängliche Bedingung einer gedeihlichen Behandlung, eine wenn auch nicht isolirende doch zusammenfassende Bearbeitung zu fordern, wie sie in den übrigen Partieen dieses Commentars weder ausgeführt worden ist noch auch nöthig war.

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Die Lehre von der bonorum possessio tritt ung in den Digestenbüchern 37. und 38. in einer größeren Zahl von zum Theil kleinen Titeln entgegen, die überdies nicht einmal alle nebeneinander stehen, sondern mit den die Patronatsverhältnisse und die Inte staterbfolge enthaltenden Titeln zusammengemischt sind. In diesem Commentar nun aber diese Lehren genau nach Abtrennung und Reihenfolge der Titel behandeln, würde ich brauche dies wohl nicht weiter zu moti viren ein völlig unleidliches und ungenießbares Resultat ergeben. Die bonorum possessio ist ein systematisches Ganzes, welches als solches erkannt sein will, und wobei das namentlich in den kleinen Digestentiteln Enthaltene nur einzelne Bruchstücke bildet, die, um rich

tig begriffen zu werden, an der ihnen zukommenden Stelle im Bau des Ganzen eingefügt sein müssen.

Hierzu kommt noch Folgendes. In den Digesten stehen hinter den Büchern 37. und 38. noch zwei kleine, aber für die Lehre von der bonorum possessio sehr schwer wiegende Titel, der von der pro herede usucapio handelnde 41. 5., und der das Interdict quorum bonorum enthaltende 43. 2. Es ist meiner Meinung nach eine völlige Unmöglichkeit, in diesem Commentar die bonorum possessio richtig zu behandeln, wenn nicht diese beiden Titel mit in die Darstellung hineingezogen werden.

Von diesen Gesichtspunkten aus habe ich folgenden Weg der Bearbeitung eingeschlagen.

Die zehn Titel:

37. 1. (de bonorum possessionibus)
37. 2. (si tabulae testamenti extabunt)
37. 3. (de bon. poss. furioso infanti cet.)
38. 9. (de successorio edicto);
38. 12. (de veteranorum et milit. succ.)
38. 13. (quibus non competit b. p.)
38. 14. (ut ex legib. senatusvecons.)
38. 15. (quis ordo in possession.)
41. 5. (pro herede vel pro possess.)
43. 2. (quorum bonorum)

faffe ich zusammen, um auf dieser Quellengrundlage, in Verbindung mit dem sonstigen Quellenmaterial, ins

besondere Gaius und dem hier so reichen Cicero, eine systematische Gesammtdarstellung des Instituts der bonorum possessio zu geben. Dieselbe wird in diesem und dem folgenden Bande ihren Plag finden. Hierauf werden die Specialdarstellungen der einzelnen Klaffen: contra tabulas bonorum possessio (mit ihren Nebenlehren), secundum tabulas bonorum possessio u. s. w. nach der Digestenordnung folgen. Um aber die in diesem Commentar festgehaltene Titelfolge zu be: wahren, wird auch von den in die systematische Ges sammtdarstellung vereinigten Titeln jeder seinen äußeren Plag behalten verbunden mit dem Citate, wo seine Erläuterung zu finden sei, und mit etwaigen abgesonderten Detailfragen, die in der systematischen Gesammtdarstell ung nicht ihren richtigen Plaß finden konnten.

Die folgende Uebersicht der Paragraphenordnung wird es veranschaulichen, wie hiernach der gesammte Stoff der Bücher 37. und 38. disponirt ist. Jena, 23. December 1869.

Nachschrif t.

Am Schluß des Drucks muß ich noch zwei inzwis schen mir zugekommene literarische Erscheinungen, die ich nicht mehr habe benußen können, nachtragen.

Die eine ist der in Folge eigenthümlicher Um

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