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" Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. "
A magánjog rendszere és a nyugateurópai jogfejlődés: köt. Az általános rész - Page 792
by József Vecseklőy - 1906
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Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts

1896 - 742 pages
...Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. §. 272. Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen...seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange zu uertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des §. 270 Absatz 2 findet keine Anwendung. §....
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Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts, Volume 33

Civil law - 1894 - 510 pages
...Wir finden im Entwürfe zwar die hierauf bezügliche Vorschrift des § 234. Danach hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich „zur Bewirtung der Leistung bedient", in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Diese Bestimmung...
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Fischer's Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Volume 28

1905 - 412 pages
...Frage, und es kam deshalb darauf der § 278 des BGB zur entsprechenden Anwendung, wonach der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und...seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange wie fein eigenes zu vertreten hat. Es bedurfte deshalb der Erörterung der Frage, ob der Vorwurf der...
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Archiv für öffentliches Recht, Volume 19

Constitutional law - 1905 - 672 pages
...laut § 278 BGB der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, der er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient,...gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Aus dem Zusammenhange aller dieser Rechtsregeln ergibt sich in logischer Gedankenfolge, dass der Dienstverpflichtete,...
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Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts, Volume 36

Law - 1892 - 1282 pages
...Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden. ß 224«. (224 Abs. 2.) Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Bewirtung der Leistung bedient, in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift...
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Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen ..., Volume 33; Volume 1894

Civil law - 1894 - 494 pages
...Wir finden im Entwürfe zwar die hierauf bezügliche Vorschrift des § 234. Danach hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich „zur Bewirtung der Leistung bedient", in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Diese Bestimmung...
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Die höhere gewalt im neueren reichsrat

Eduard Weinand - 1897 - 32 pages
...Dieses Princip ist für die Allgemeinheit nur durchbrochen in den §§ 278 und 833. § 278 bestimmt: „Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen...der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfange zu vertreten, wie eigenes Verschulden." Es handelt sich...
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Die haftung des verkäufers bei physischen fehlern der veräusserten sache ...

Fr Schütz - 1897 - 96 pages
...Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276) des Käufers vor, und nicht nur des Käufers selbst, sondern auch ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und...sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient — -wesentlich anders wie das GR § 278, 351 — so wird das Rücktrittsrecht und damit die Wandlung...
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RDS, Volume 16; Volume 37

Law - 1897 - 884 pages
...Rechtsgeschäften verwendet werden. ;'i Dasselbe gilt vom deutschen Entwurf, Reichstagsvorlage § 272: „Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen...Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung »einer Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfange zu vertreten, wie eigenes Verschulden." Vgl....
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Het Oostenrijksch en Duitsch warrantrecht: beschouwd in verband met de ...

Henri Jacobus Duparc van Lier - Warehouse receipts - 1898 - 290 pages
...machen und dessen Enlschlieszung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschube Gefahr verbunden ist. § 278. Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen...seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange 7.u vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 2 findet keino § 831. Wer einen...
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